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Die Organspende regeln

Ralph • Mai 16, 2022

Schweiz hat abgestimmt - So geht es in Deutschland

So ist die Organspende geregelt

Wer in der Schweiz lebt und nicht möchte, dass nach dem Tod Organe entnommen werden, muss ab nun aktiv einer Transplantation widersprechen. Anderenfalls gilt man als Organspender. Direkte Angehörige könnten im Todesfall die Organentnahme nur noch verhindern, wenn der Wille der verstorbenen Person nicht dokumentiert ist. Für diese Änderung des Transplantationsgesetzes haben sich die Schweizer im Mai ausgesprochen: Rund 60% stimmten bei dem Volksentscheid für diese sogenannte erweiterte Widerspruchslösung.

Diese ist auch in Deutschland diskutiert worden. Noch hat sie sich hier nicht durchgesetzt. Stattdessen ging Deutschland im Januar 2020 einen anderen Weg.


Es gilt hier weiterhin die Entscheidungslösung. Organe und Gewebe dürfen nur dann nach dem Tod entnommen werden, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten zugestimmt hat.

Das vor zwei Jahren beschlossene Gesetz zur "Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende" sieht vor, dass die Bereitschaft, Organe nach dem eigenen Tod zu spenden regelmäßiger erfragt werden soll. Künftig soll eine Erklärung zur Organspende auch in einem Online-Register und den Ausweisstellen möglich sein. Außerdem sollen Hausärzte die Patienten ermuntern, eine Entscheidung zu dokumentieren.


In Europa geht Deutschland diesen Weg allein. In den meisten Ländern gilt die Widerspruchslösung. In einigen weiteren die erweiterte Zustimmungslösung. Diese bedeutet, dass die Angehörigen nach dem Tod befragt werden, wenn keine Erklärung des Verstorbenen vorliegt.


Organspendeausweis


Ob man der Organspende zustimmt oder nicht, sollte man also festlegen. Wer es nicht macht, schiebt die Verantwortung hierfür sonst auf die Angehörigen. Dafür gibt es zwei sinnvolle Wege. Der erste ist der Organspendeausweis. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet an, diesen online zu erstellen. (Zum Onlineformular)


Patientenverfügung


Jeder Erwachsene sollte eine Patientenverfügung haben. Die Patientenverfügung regelt, welche ärztlichen Maßnahmen und Eingriffe gewünscht sind und unter welchen Bedingungen auf ärztliche Maßnahmen verzichtet werden soll. In der Verfügung lässt sich auch die Bereitschaft zur Organspende dokumentieren. Ein separater Organspendeausweis ist dann nicht notwendig.


Widerspruchsfalle


Doch Vorsicht: Eine Erklärung zur Organspende kann zu einem Widerspruch zu den sonstigen Willenserklärungen in einer Patientenverfügung führen. Wer erklärt, unter bestimmten Voraussetzungen keine lebensverlängernde Maßnahmen zu wünschen und gleichzeitig erklärt, Organe spenden zu wollen, ist in die Falle getappt. Denn für die Vorbereitung einer Organspende sind lebensverlängernde Maßnahmen notwendig. Die Formulierungen sowohl für der Organspende als auch zu den weiteren Willenserklärungen müssen bedacht gewählt werden.


Generationenberatung hilft


Bei der Generationenberatung gehen wir auf diese Punkte ein und schauen uns an, welche Formulierungen ausgewählt werden können, ohne Widersprüche zu erzeugen. Ohnehin ist es am besten, nicht nur einen Organspendeausweis zu haben, sondern ein ganzes Notfallkonzept. Denn wenn der Tag gekommen ist, an dem es um die Organentnahme geht, gibt es viele weitere Punkte zu regeln und zu klären. Mit einem Notfallkonzept, das ich hier erkläre und anbiete, sind die Sorgen an solchen Tagen nicht genommen, aber es lässt sich erheblich besser mit ihnen umgehen.

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