Generationenberater

  Generationenberater

Ihr Leitfaden zur persönlichen Notfallplanung

Plötzlich ist es passiert: Ein Unfall oder eine Krankheit. Sie kommen ins Krankenhaus und sind nicht ansprechbar.

Und somit nicht einwilligungsfähig. Was nun?

Oder wie ginge es weiter, wenn Ihr Partner verstirbt?


Damit Sie im Ernstfall gewappnet sind, begleite ich Sie bei der erfolgreichen Umsetzung Ihres Notfallkonzeptes und Erstellung des Notfallordners - bis Sie sicher sind, dass alles in Ihrem Sinne geregelt ist, wenn es zu einer Situation gekommen ist, die Sie sich lieber nicht vorstellen. Durch eine umfassende Generationenberatung erarbeiten wir gemeinsam Ihr persönliches Notfallkonzept mit dem Ziel einer ganzheitlichen Vorsorge. Ihre Vorteile dabei sind Handlungsfähigkeit, Vermögenserhalt, Klarheit.

  • Vorsorgevollmacht

    Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Das kann ein fremder Mensch oder ein Familienmitglied sein. Auch Familienmitglieder werden vom Gericht überwacht. Alle wichtigen Entscheidungen muss man sich genehmigen lassen. Das Gericht kann den Betreuer aus der Familie sogar gegen einen Fremden austauschen.


    Ein Bevollmächtigter darf ohne Gericht Entscheidungen treffen. Die Vorsorgevollmacht gibt ihm Handlungsfreiheit in diesen Punkten:


    Gesundheit


    Einwilligung oder Ablehnung von Behandlungen

    Gespräche mit Ärzten und Einsicht in Akten

    Entscheidung über ärztliche Zwangsmaßnahmen.


    Aufenthalt


    Kur, Reha, Pflegeplatz

    Abschluß und Kündigung von Mietverträgen

    Ummeldung bei Ämtern


    Geld


    Zugang zu Konten

    Rechnungen bezahlen

    Darlehensverpflichtungen nachkommen

    Verwaltung des Vermögens


    Behörden


    Post beantworten

    Internetaccounts verwalten

    Leistungsanträge bei Versicherungen


    Die Vorsorgevollmacht schließt eine staatliche Betreuung aus. Seit 2023 gibt es für Ehepaare ein befristetes Notvertretungsrecht nur für die Gesundheitssorge. Alle anderen Angelegenheiten dürfen ohne Vollmacht weiterhin nicht erledigt werden.

  • Patientenverfügung

    Die Patientenverfügung regelt, welche ärztlichen Maßnahmen und Eingriffe gewünscht sind und unter welchen Bedingungen auf ärztliche Maßnahmen verzichtet werden soll. Sie ist für alle Beteiligten (Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegepersonal, Gerichte) verbindlich. Vielfältig sind die individuellen Entscheidungen, die in eine Patientenverfügung einfließen können. Deshalb dürfen Sie kein fertiges Formular nutzen. Für Außenstehende muss klar erkennbar sein, dass es Ihre persönliche Formulierung ist. Wenn Sie jemanden bevollmächtigt haben, Sie in Gesundheitsangelegenheiten zu vertreten, sollten Sie Ihre Patientenverfügung unbedingt mit dieser Person besprechen. Wenn Sie keine Vollmacht erteilt haben, wird das Betreuungsgericht im Bedarfsfall für Sie einen Betreuer bestellen, worauf Sie dann keinen Einfluss mehr haben.

  • Sorgerecht

    Wer kümmert sich um die eigenen Kinder, wenn die Eltern es nicht mehr können? Den meisten Eltern ist nicht bewusst, dass diese Aufgabe in Deutschland nicht einem Mitglied der Familie übertragen wird, sondern das Jugendamt eingeschaltet wird. Die Familie kann dann kaum Einfluss auf Aufenthaltsort und Erziehung ausüben. Für die Regelung des Sorgerechts ist wichtig, dass neben dem Erziehungsrecht auch die Vermögenssorge, also die Verwaltung des Vermögens oder Erbes des Kindes bis zu seiner Volljährigkeit, geregelt wird. „Taufpaten“ haben vor dem Gesetz keine Rechte. Nur die Sorgerechtsverfügung bindet das Vormundschaftsgericht darin, wer das Sorgerecht erhalten soll.

  • Notfallordner

    Neben den rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten gibt es im Notfall auch viel Organisatorisches zu regeln. Der Notfallordner ist dabei die zentrale Stelle für einen Bevollmächtigten, notwendige Informationen schnell griffbereit zu haben und handlungsfähig zu bleiben. Aber auch im Alltag ist der Ordner für die Familie hilfreich als Informationsknotenpunkt. Hier befinden sich wichtigen Dokumente und Verfügungen. Und auch Kontaktdaten, Hinweise auf medizinische Belange sowie Regelungen für den Todesfall. Zudem ist der Ordner die Fundstelle für bestehende Verträge, Abonnements, Mitgliedschaften, Bankverbindungen oder Verbindlichkeiten. All diese Dinge muss ein Bevollmächtigter kennen, um im Interesse des Vollmachtgebers handeln zu können. Ein richtig geführter Notfallordner ermöglicht es einem Bevollmächtigten erst, seiner Verantwortung gerecht zu werden.


Ihren ersten einfachen Schritt zum funktionierenden Notfallkonzept können Sie jetzt sofort in nur drei Minuten erledigen. Beantworten Sie diese Fragen:

Was mir wichtig ist

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