Hundebesitzer können sich täuschen über den tatsächlichen Schutz ihrer Tierhalterhaftpflichtversicherung. Schlechte Bedingungen haben eine Frau beinahe 100.000 Euro gekostet.
Haftpflicht: Leistung trotz „fehlender Haftung“ nicht nur bei Kindern wichtig
Kinder bis zum siebten Lebensjahr können nicht haftbar gemacht werden für Schäden die sie verursachen, da sie nicht deliktfähig sind. Ein Kind kann noch nicht erkennen, wann es etwas Unrechtes tut. Daher bleibt ein Geschädigter auf seinem Schaden sitzen, wenn den Eltern nicht eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann. Im Straßenverkehr gilt diese Regel sogar bis zum zehnten Lebensjahr. …