GKV-Zusatzbeitrag
Krankenkassen-Zusatzbeitrag 2026: Wechseln und sparen?
Der Jahreswechsel bringt für Millionen gesetzlich Versicherte eine spürbare Mehrbelastung: Fast die Hälfte aller Krankenkassen hat zum 1. Januar 2026 den Zusatzbeitrag erhöht. Über 30 Millionen Versicherte sind davon betroffen. Während manche Kassen nur moderat angepasst haben, verlangen die teuersten Anbieter mittlerweile einen Zusatzbeitrag von über vier Prozent. Die Spannbreite zwischen günstigster und teuerster bundesweiter Krankenkasse liegt bei mehr als zwei Prozentpunkten. Die gute Nachricht: Sie haben die Wahl. Doch bevor Sie jetzt vorschnell wechseln, sollten Sie genau prüfen, ob und wann sich ein Kassenwechsel für Sie wirklich lohnt.
Sonderkündigungsrecht bis 31. Januar 2026
Wer bei einer Krankenkasse versichert ist, die zum Jahreswechsel den Zusatzbeitrag erhöht hat, verfügt über ein Sonderkündigungsrecht bis zum 31. Januar 2026. Das bedeutet: Sie können Ihre Kasse wechseln, auch wenn Sie die reguläre 12-monatige Bindungsfrist noch nicht erfüllt haben. Die Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten bleibt jedoch bestehen. Unter Berücksichtigung der zweimonatigen Kündigungsfrist werden Sie dann ab dem 1. April 2026 bei der neuen Krankenkasse versichert sein.
Aber – und das ist entscheidend: Das Sonderkündigungsrecht ist kein Zwang. Auch nach dem 31. Januar können Sie jederzeit mit einer regulären Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende wechseln, sofern Sie die 12-monatige Bindungsfrist erfüllt haben. Lassen Sie sich also nicht unter Druck setzen. Nehmen Sie sich die Zeit, verschiedene Angebote gründlich zu vergleichen.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde vom Bundesgesundheitsministerium offiziell auf 2,9 Prozent festgelegt. Die Realität sieht anders aus: Nur eine einzige Krankenkasse verlangt exakt diesen Durchschnittswert, während 71 Kassen teils deutlich darüber liegen.
Besonders starke Erhöhungen gab es bei:
- Heimat Krankenkasse: 3,90% (+0,80 Prozentpunkte)
- Pronova BKK: 3,70% (+0,50 Prozentpunkte)
- energie-BKK: 3,98% (+1,00 Prozentpunkte)
Die teuerste bundesweit geöffnete Krankenkasse ist aktuell die BKK 24 mit einem Zusatzbeitrag von 4,39 Prozent. Bemerkenswert: Selbst renommierte Kassen wie die Techniker Krankenkasse, die bereits 2025 ihren Beitrag deutlich angehoben hatte, konnten 2026 nicht auf eine weitere Erhöhung verzichten.
Der Sparrechner: Berechnen Sie Ihren persönlichen Vorteil
Der Zusatzbeitrag wird auf Ihr beitragspflichtiges Einkommen erhoben – bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro monatlich (69.750 Euro jährlich) im Jahr 2026. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Zusatzbeitrag jeweils hälftig, Selbstständige tragen ihn in der Regel vollständig.
Rechenbeispiel für Arbeitnehmer:
Herr Müller verdient 4.000 Euro brutto im Monat und ist derzeit bei einer Kasse mit 3,20 Prozent Zusatzbeitrag versichert. Er erwägt einen Wechsel mit 2,59 Prozent Zusatzbeitrag.
- Aktueller Zusatzbeitrag: 4.000 € × 3,20% = 128 € monatlich
- Anteil Arbeitnehmer (50%): 64 € monatlich
- Neuer Zusatzbeitrag: 4.000 € × 2,59% = 103,60 € monatlich
- Anteil Arbeitnehmer (50%): 51,80 € monatlich
- Monatliche Ersparnis: 12,20 €
- Jährliche Ersparnis: 146,40 €
Für Gutverdiener an der Beitragsbemessungsgrenze lohnt sich ein Vergleich also besonders.
Fallstricke vermeiden: Nicht nur auf den Preis achten
Ein niedriger Beitrag allein macht noch keine gute Krankenkasse aus. Bei der Auswahl sollten Sie mehrere Faktoren berücksichtigen: Alle gesetzlichen Krankenkassen bieten zu etwa 95 Prozent identische Leistungen – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Die verbleibenden fünf Prozent können jedoch einen Unterschied machen.
Wichtige Zusatzleistungen im Überblick:
Schwangerschaft und Familie:
- Extras: zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, Hebammen-Rufbereitschaft, Geburtsvorbereitungskurse für Partner
- Zuschüsse: 100 bis 300 Euro je nach Kasse
Bonusprogramme:
- Belohnung für gesundheitsbewusstes Verhalten
- Salus BKK: 200 Euro Zuschuss zu privater Versicherung (siehe Spezialtipp)
Alternative Heilmethoden:
- Osteopathie wird nur von wenigen bezuschusst
- Homöopathie und Naturheilverfahren: unterschiedliche Erstattungssätze
- Akupunktur: teilweise als Zusatzleistung
Vorsorge und Prävention:
- Reiseimpfungen: vollständige oder teilweise Kostenübernahme
- Sportmedizinische Untersuchungen
Service und Erreichbarkeit prüfen
In Zeiten digitaler Transformation unterscheiden sich Krankenkassen auch erheblich in ihrer Servicequalität:
Digitale Services:
- Online-Postfach und App-Funktionalität
- Dokumenten-Upload und elektronische Rechnungseinreichung
- Digitale Anträge und Online-Terminvergabe
Persönliche Beratung:
- Telefonische Erreichbarkeit und Wartezeiten
- Spezialisierte Beratungsangebote (z. B. für chronisch Kranke)
Laufende Behandlungen beachten
Wenn Sie bereits eine Behandlung begonnen haben oder eine größere Maßnahme genehmigt wurde, sollten Sie vor dem Wechsel klären, ob die neue Kasse diese ebenfalls übernimmt:
Kritische Bereiche:
- Genehmigte Psychotherapie oder Reha-Maßnahmen
- Laufende kieferorthopädische Behandlungen
- Bewilligte Mutter-Kind-Kuren
- Hilfsmittelversorgung (z. B. Hörgeräte, Rollstuhl)
In den meisten Fällen wird die neue Kasse bereits genehmigte Leistungen übernehmen – Sie sollten dies aber vorab klären, um böse Überraschungen zu vermeiden. Informieren Sie auch Ihre behandelnde Praxis über den Kassenwechsel, damit Anträge gegebenenfalls neu gestellt werden können.
Neue Kasse übernimmt die Kündigung
Die neue Krankenkasse prüft, ob Ihr Wechsel möglich ist, und kündigt dann automatisch bei Ihrer bisherigen Kasse. Sie selbst müssen keine Kündigung aussprechen – außer Sie verlassen das System der gesetzlichen Krankenversicherung komplett (z.B. Wechsel in die PKV). Die neue Kasse meldet Ihren Wechsel elektronisch an die alte Kasse. Diese bestätigt die Mitgliedschaft und deren Ende. Das gesamte Meldeverfahren läuft zwischen den Kassen ab.
Fazit
Die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen 2026 weiter an – Krankenkassen, die im Januar nicht erhöht haben, könnten dies noch im Laufe des Jahres nachholen.
Die wichtigsten Erkenntnisse zusammengefasst:
- Handeln Sie, aber nicht überstürzt: Das Sonderkündigungsrecht bis 31. Januar 2026 ist eine Chance, aber kein Zwang. Auch danach können Sie jederzeit wechseln.
- Vergleichen Sie gründlich: Berücksichtigen Sie nicht nur den Beitrag, sondern auch Leistungen, Service und digitale Angebote, die zu Ihrer Lebenssituation passen.
- Der Wechsel ist einfach: Sie müssen nur einen Aufnahmeantrag bei der neuen Kasse stellen – den Rest regelt diese für Sie.
- Prüfen Sie Sonderfälle: Selbstständige profitieren doppelt, Familien sollten die Familienversicherung optimieren, und bei laufenden Behandlungen ist Vorsicht geboten.
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