Vorabpauschale

Ralph Audörsch • 5. Januar 2026

Überraschung auf dem Konto? 
Die erste Steuerzahlung gleich Mitte Januar

Der Blick aufs Depot oder Konto sorgt aktuell für Stirnrunzeln. Der Grund ist ein sperriges Wort mit großer Wirkung: Die Vorabpauschale für das Steuerjahr 2025.

Vielleicht haben Sie Post von Ihrer Bank bekommen oder eine Abbuchung bemerkt, die Sie nicht zuordnen können. Keine Sorge: Das ist keine Strafgebühr, sondern eine Steuervorauszahlung.


Warum wird mir Geld abgezogen?


Der Staat möchte nicht warten, bis Sie Ihre Fonds oder ETFs irgendwann verkaufen, um Steuern zu kassieren. Er möchte schon während der Haltedauer einen Teil vom Kuchen abhaben. Dafür gibt es die Vorabpauschale. Sie besteuert fiktive Gewinne, die Sie im Jahr 2025 erzielt haben – auch wenn Sie gar keine Anteile verkauft haben. Diese jetzt gezahlte Steuer ist nicht verloren. Sie wird angerechnet, wenn Sie die Fonds später tatsächlich verkaufen. Es ist also eine Vorauszahlung.


Die Zahlen für den Einzug im Januar 2026


Für das Steuerjahr 2025 hat das Bundesfinanzministerium den sogenannten Basiszins auf 2,53% festgelegt. Das ist der entscheidende Wert für die Berechnung. Um es nicht unnötig kompliziert zu machen, habe ich eine einfache Faustformel für Sie, die Sie sofort anwenden können. Sie müssen keine komplexen Steuerformeln wälzen. Für klassische Aktien-ETFs und Aktienfonds (mit mindestens 51% Aktienquote) gilt folgende Orientierung: Pro 10.000 € Depotwert müssen Sie mit ca. 36 € Steuerabzug rechnen.

Bei einem Depotwert von 10.000 € (Stand 01.01.2025) und dem Basiszins von 2,53% ergibt sich ein Basisertrag von rund 177 €. Aufgrund der Teilfreistellung sind davon nur 70% steuerpflichtig. Darauf fallen 25% Abgeltungsteuer plus Soli (und ggf. Kirchensteuer) an. Das Ergebnis liegt meist knapp unter 36 €. Hatten Sie 2025 Verluste im Topf oder haben Ihre Fonds bereits hohe Ausschüttungen vorgenommen, verringert sich dieser Betrag oder fällt ganz weg.


Speziell für meine Kunden mit FFB-Depot


Viele meiner Kunden führen Ihr Depot bei der FIL Fondsbank (FFB). Hier kommt darauf an, welches Depotmodell Sie nutzen. Die FFB bucht die Steuer in der Regel ca. 14 Tage nach Erstellung der Steuerabrechnung ab – also meist Mitte bis Ende Januar. Hier versucht die FFB zuerst, den Steuerbetrag von Ihrem FFB-Abwicklungskonto einzuziehen, sofern Sie dieses für Ihr Depot haben. Ist dieses leer, greift die FFB in der Regel per Lastschrift auf Ihr hinterlegtes Referenzkonto.

Wenn Sie ein klassisches "Fondsdepot" (ohne Abwicklungskonto) haben und im Vorfeld nichts anderes vereinbart haben, ist der Standardprozess der FFB hier oft der Anteilsverkauf.

Das bedeutet: Die Bank verkauft automatisch so viele Anteile Ihrer Fonds, wie nötig sind, um die Steuerschuld zu begleichen. 

Die FFB hat die Systeme flexibler gestaltet, sodass man teilweise einstellen kann, dass die Steuer doch vom Konto eingezogen wird (Inkassoweg ändern) – das muss aber vor Jahresende passiert sein. 


Rettungsanker Freistellungsauftrag


Haben Sie Ihren Sparer-Pauschbetrag (1.000 € für Singles, 2.000 € für Ehepaare) schon bei der Depot-Bank hinterlegt? Wenn dieser noch frei ist, wird die Vorabpauschale damit verrechnet und es wird kein Geld abgebucht.

Beim FFB-Depot: Im Menüpunkt Steuern können Sie jetzt noch vor der Abbuchung den Freistellungsauftrag online für 2026 aktualisieren und so ggf. die Steuerzahlung verhindern. Nach Buchung der Vorabpauschale erkennen Sie, wieviel vom Freistellungsauftrag hierfür verbraucht wurde. 


Fazit


Wer langfristig Vermögen für sich oder die nächste Generation aufbauen will, sollte sich von solchen steuerlichen Details nicht aus der Ruhe bringen lassen – aber er sollte sie kennen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Depotabrechnung oder sind unsicher, ob Ihr Freistellungsauftrag optimal verteilt ist? Melden Sie sich gerne bei uns. Wir schauen gemeinsam drüber, damit Ihr Vermögen auch 2026 effizient für Sie arbeitet.


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