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KFZ Versicherung erklärt

Ralph • Okt. 10, 2023

Bausteine der KFZ-Versicherung

Wer eine KFZ-Versicherung abschließt, achtet häufig als erstes auf den Preis. Tatsächlich gibt es deutliche Unterschiede, so dass dieser Vergleich lohnen kann. Doch zuerst ist es wichtig, zu entscheiden, welcher Versicherungsschutz sinnvoll ist. Bei einem reinen Preisvergleich können sonst Deckungslücken entstehen, die im Schadenfall teuer werden. Andererseits gibt es Bausteine, die den Versicherungsschutz günstiger machen. Auch diese sollte man kennen und wissen, ob die Vergünstigungen in Betracht kommen.

Die Rabattmerkmale dürfen nicht falsch angegeben werden. Wer Beitrag sparen möchte, in dem er zum Beispiel eine zu geringe Jahreskilometerleistung angibt oder den Fahrerkreis nicht vollständig angibt, riskiert empfindliche Nachforderungen bei einem Schaden und die Kündigung durch den Versicherer aufgrund der falschen Angaben.


Hier sind die Bausteine der KFZ-Versicherung erklärt:

  • KFZ-Haftpflichtversicherung

    Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Nur mit ihr darf ein Kraftfahrzeug auf den Straßen bewegt werden. Die Haftpflichtversicherung schützt vor zivilrechtlichen Schadenansprüchen, wenn durch das Fahrzeug bzw. den Fahrer Andere geschädigt werden. Das können Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden sein. 


    Im Schadenfall prüft der Versicherer die Schadensersatzansprüche der geschädigten Person und zahlt diese im berechtigt geforderten Umfang bis zur Deckungssumme. Die Versicherer sind in der Gestaltung ihrer Verträge frei. Entsprechend gibt es auch in der Vielzahl von Tarifen unterschiedliche Leistungen.  


    Zu achten ist auf eine hohe Deckungssumme (100 Mio € je Schaden, mindestens 8 Mio € je geschädigter Person). So ist auch bei schweren Unfällen der Versicherungsschutz ausreichend. 


    Sehr wichtig ist der Verzicht auf Einwand grober Fahrlässigkeit. Wenn diese Option fehlt oder nur eingeschränkt angeboten wird, gibt es eine gefährliche Deckungslücke, wenn zum Beispiel eine rote Ampel oder ein Stopp-Schild übersehen wird und es darauf hin zu einem Unfall kommt.


    Die Mallorca-Deckung ist eine Erweiterung der Haftpflichtversicherung. Sie deckt eventuelle Haftungslücken bei einem Unfall mit einem Mietwagen im Ausland. 


    Beim Gebrauch eines Fahrzeugs kann es zu erheblichen Umweltschäden kommen. Das Umweltschadensgesetz verpflichtet den Verantwortlichen zu umfangreichen Sanierungsmaßnahmen an Flora, Fauna, Böden und Gewässern. Nur einige Gesellschaften bieten einen Schutz vor öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz.


    Schäden, die man an eigenen Sachen verursacht, sind in der Regel von der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.

    Doch bei manchen Tarifen sind Eigenschäden versichert und zwar an anderen eigenen auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeugen, 

    dem Versicherungsnehmer gehörenden Gebäuden

    und sonstigen eigenen Sachen. 


  • Schutzbrief

    Schutzbriefleistungen bieten vielfältige Hilfe auf Reisen mit dem versicherten Fahrzeug im In- und Ausland. Pannenhilfe gibt es bei den guten Tarifen schon vor der Haustür, wenn der Motor nicht anspringen will. Die Unfallhilfe sorgt für den Abtransport und Bergung des Fahrzeugs . Wer nicht mehr nach Hause kann bei einer Panne, bekommt die Organisation und Kostenübernahme der Übernachtung, Weiterfahrt oder Rückfahrt mit Bahn oder Mietwagen. Natürlich kümmert sich der Schutzbrief dann auch um den Fahrzeugrücktransport. 

    Werden Ersatzteile benötigt, werden sie auf den Weg gebracht.  


    Dieses sind nur einige Leistungen eines Schutzbriefes. Hierzu braucht man nicht in einem Automobilclub Mitglied sein. Der Schutzbrief ist bei manchen Haftpflichtversicherungen automatisch dabei oder für wenige Euro zu bekommen. Sinnvoll ist er für jedes Fahrzeugalter, denn die Mobilitätsgarantien der KFZ-Werkstätten sind häufig nur für Pannen hilfreich, nicht aber bei Unfällen. 


    Dieser Baustein ist also immer sinnvoll, wenn man nicht aus anderen Gründen als der Pannen- und Unfallhilfe in einem Automobilclub ist. 


  • Teilkasko

    Das Auto brennt oder es wird geklaut? Die Teilkasko ersetzt den Zeitwert des Fahrzeugs! Ein guter Tarif sogar eine Zeit lang den Neuwert oder Kaufpreis.


    Doch noch mehr Gefahren versichert dieser Baustein: Durch Sturm fallen Gegenstände auf den Wagen oder Hagel bombadiert die Karosse. Der über die Ufer getretene Fluss nimmt bei der Überschwemmung das Auto mit sich. Die Reparaturen werden bezahlt oder wenn sich das nicht mehr rechnet, der Zeitwert oder Neuwert erstattet. 


    Viel häufiger kommen Glasschäden vor. Ein Riss in der Windschutzscheibe oder dem Scheinwerfer? Die Teilkasko übernimmt den Ersatz. 


    Doch es gibt hier erhebliche Unterschiede im Leistungsumfang. Ein guter Tarif bezahlt nicht nur den Schaden nach einem Zusammenstoß mit einem Seehund (der ist ein Wildtier), sondern auch, wenn es ein Straßenhund war. Er verlangt keinen Nachweis von dir, dass die Kabel von einem Marder kaputt gebissen wurden und nicht vielleicht von einem anderen Tier. Die Folgekosten, zum Beispiel einen kaputten Katalysator, übernimmt er auch. Es gab einen Kurzschluss? Auch hier bezahlt er die Folgeschäden. 


    Eine Teilkasko lohnt sich für fast jedes Auto. Ab einem Fahrzeugalter von ca. 15 Jahren bietet sie nicht mehr jeder Versicherer zum Neuabschluss an. Ein geringer Zeitwert des Autos führt zu dieser Zurückhaltung.  

  • Vollkasko

    In der Vollkasko ist die Teilkasko stets enthalten. Also alle Gefahren der Teilkaskoversicherung sind hier auch versichert. Die Vollkasko geht aber noch weiter: Sie bezahlt den Fahrzeugschaden nach einem selbstverschuldeten Unfall. Bei einem Totalschaden bezahlt sie den Zeitwert oder abhängig vom Tarif und Fahrzeugalter den Neuwert. 


    Dein Auto wurde beschädigt, aber der Verursacher ist nicht ausfindig zu machen? Auch hier springt die Vollkasko ein. Das unabhängig davon, ob es eine mutwillige Beschädigung war (Vandalismus) oder ein Unfall mit "Fahrerflucht". 


    Der Leistungsumfang der Tarife unterscheidet sich deutlich:


    Beispiele: Dauer der Neuwert- oder Kaufpreiserstattung, Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit, mitversicherte Sonderausstattungen,  Betriebs-, Brems- und Bruchschäden. 


    Gute Tarife nehmen keinen Abzug "Neu für Alt" vor. Werden bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile ausgetauscht oder das Fahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert, kann eine Wertverbesserung eintreten. Durch den Abzug "neu für alt" würde diese Wertverbesserung bei der Erstattung abgezogen, so dass du einen Teil der Werkstattkosten alleine tragen müsstest.



  • Fahrerschutz

    Wenn du einen Unfall verursachst, sind deine Fahrgäste über deine KFZ-Haftpflicht versichert. Sie bekommen Schadenersatz. Wenn es schlimm ausgeht, sogar lebenslange Renten. 

    Doch einer bleibt mit seinem persönlichen Schaden auf der Strecke: Du als Verursacher des Schadens selbst. 


    Der Fahrerschutz schließt diese Versicherungslücke sinnvoll. Hierdurch kannst du selbst durch deine eigene KFZ-Haftpflicht Schadenersatz erhalten. Verdienstausfall, Rente, Schmerzensgeld, Folgeschäden wie behindertengerechten Umbau deines Zuhauses. Sogar Leistungen an Hinterbliebene können fließen. 


    Der Fahrerschutz ist also immer ein sinnvoller Baustein, denn es kann nie ausgeschlossen werden, schuld oder teilschuld an einem Unfall zu sein. 

  • Auslandsschaden-Schutz

    Mit dem Auslandsschadenschutz sicherst du dich gegen Versicherungslücken ab, die durch unverschuldete Unfälle im Ausland entstehen. Die Entschädigungssummen für Personen- und Sachschäden sind in einigen Ländern geringer als in Deutschland. Auch das Schmerzensgeld kann geringer sein sowie die Kosten für Mietwagen oder Nutzungsausfall. Sachverständigengutachten oder ein Anwalt werden oft überhaupt nicht ersetzt. 

    Denn für den Schadenersatz ist das nationale Recht am Unfallort maßgeblich. Dazu kommen oft sprachliche Probleme, unbekannte Rechtsverhältnisse und langwierige Auseinandersetzungen.

    Besteht eine Auslandsschadenschutzversicherung, wirst du von einer eigenen Versicherung bei Unfällen so entschädigt, als wäre der ausländische Unfallverursacher bei diesem in Deutschland haftpflichtversichert. Sie übernimmt in der Regel also die Differenz zwischen dem ausländischen und dem deutschen Recht und du kannst deine Ansprüche bei deiner eigenen Versicherung anmelden, anstatt bei dem ausländischen Versicherer. 


    In einigen Tarifen ist dieser Schutz in der Haftpflichtversicherung enthalten, bei anderen kann er gegen Mehrbeitrag hinzu genommen werden. Zu beachten ist der Geltungsbereich, der Schutz gilt nicht weltweit. 

  • Rabattschutz

    Bei dem Rabattschutz hast du einen "Freischuss" bei einem Schaden. Ein Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden führt nicht zu einer Rückstufung im Folgejahr. Dein Vertrag wird so behandelt, als ob kein Schaden gewesen wäre. 


    Doch beachte: Dieser Schutz gilt nur intern bei deiner Versicherung. Wenn du die Versicherung wechselst, wird bei Übergabe des Schadenfreiheitsrabattes der Schaden genannt und der neue Versicherer stuft dich dann zurück. Das kann nur verhindert werden, wenn der neue Versicherer die Sondereinstufung durch den Rabattschutz übernimmt. Das machen nur wenige.


    Der Rabattschutz ist also eine feine Sache, kostet allerdings auch einige Euro.

  • GAP-Deckung

    Die GAP-Deckung ist eine Zusatzleistung der Kaskoversicherung für Leasingfahrzeuge und kreditfinanzierte Kfz. Sie zahlt bei einem Totalschaden oder Autodiebstahl die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem Restwert laut Leasingvertrags. 


    Das englische Wort "Gap" für "Lücke" ist hier also wörtlich zu verstehen. 

  • Verkehrs-Rechtsschutz

    Nach einem Verkehrsunfall ist schneller Rat gefragt. Die Rechtsschutzversicherung bietet Orientierung im Konflikt. Das heißt neben der Übernahme der hohen Kosten eines Rechtsstreits stehen immer mehr Services rund um die Klärung des Streitfalls zur Verfügung. Also nicht nur nach einem Unfall. Auch bei Kauf- und Reparaturverträgen und bei Führerscheinverlust, kann die Versicherung hilfreich sein. Selbst bei einem Bußgeldbescheid steht sie zur Seite.


    Wird ein Prozess verloren, zahlt der Verkehrsrechtsschutz. Doch auch wer den Prozess gewinnt, kann auf Kosten sitzen bleiben. 


    Bei Teilerfolgen vor Gericht: Wenn die Kosten zwischen den Parteien durch den Richter aufgeteilt werden.

    Bei Zahlungsunfähigkeit des Gegners: Die eigenen Anwalts-/ Gerichtskosten, wenn man einen Prozess gewinnt – der Gegner aber zahlungsunfähig ist.

    Bei außergerichtlichen Streitigkeiten: Wenn der Gegner nicht verpflichtet ist, die fremden Anwaltskosten zu erstatten.


    Verkehrsrechtsschutz gilt nicht nur für die Fahrten mit dem Auto, sondern auch als Fahrradfahrer und als Fußgänger sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. 

  • Telematik

    Telematik ist die Vereinigung von Telekommunikation mit Informatik. In der KFZ Versicherung kann man mit dieser Technologie durch bewusste Fahrweise Beiträge reduzieren. Wer sanft fährt ohne starke Beschleunigungen und häufige Bremsmanöver, die Geschwindigkeitsbeschränkungen einhält, außerhalb der Stoßzeiten fährt und das möglichst auf Straßen mit vergleichsweise weniger Unfällen, der kann auf einen Rabatt von bis zu 30% hoffen. 


    Das Smartphone übermittelt diese Daten an einen Dienstleister, der diese auswertet. Über eine App kann man für jede Fahrt erkennen, wie gut diese bewertet wird. Das hat auch einen gewissen Spaßfaktor gerade bei mehreren Fahrern, die sich miteinander vergleichen können. 

  • Werkstattbindung

    Die Versicherer nutzen Bezeichnungen wie "Schadenservice" oder "Reparaturmanagement" um den eher negativen Begriff "Bindung" zu vermeiden. Dabei ist die Werkstattbindung in der Kaskoversicherung für die meisten Kunden eine gute Sache: Das defekte Auto wird im "Hol- und Bringservice" von einer Werkstatt abgeholt und für die Dauer der Reparatur kostenlos ein Ersatzahrzeug zur Verfügung gestellt. Anschließend wird das eigene Auto repariert und gewaschen zurück gebracht. 


    Die Werkstätten, die von den Versicherungen ausgesucht werden, sind DEKRA geprüft. Es werden Originalersatzteile verwendet und die Herstellergarantie wird nicht beeinträchtigt.


    Aufgrund der Vereinbarungen zwischen den Werkstätten und den Versicherungen werden die Reparaturen günstiger ausgeführt, so dass die Versicherer diese Ersparnis nicht nur für die genannten Extras verwenden können, sondern auch noch den Beitrag für die Versicherung rabattieren


    Für wen die Werkstattbindung nicht geeignet ist: 


    Leasingfahrzeuge sind aufgrund vertraglicher Bindungen in Werkstätten zu reparieren, die nicht deckungsgleich mit dem Werkstattnetz der Versicherer sein müssen. 


    Bastler wollen lieber aufgrund eines Gutachtens das Geld für den Schaden ausgezahlt bekommen und dann selber reparieren. 


  • E-Auto und Akku

    Für E-Autos bieten manche Tarife speziell zugeschnittene Leistungen in der Kasko-Versicherung. Augenmerk wird hier besonders auf den Akku gelegt. Mitversichert sind in diesen Tarifen die Kurzschluss-Schäden inklusive Folgeschäden. Einige Tarife gehen soweit, dass sie eine Allgefahren-Deckung für den Akku anbieten. Dann sind auch denkbare Überspannungsschäden mitversichert. 


    Auch die Wallbox zuhause kann im Kaskoschutz aufgenommen sein. Wer ein E-Auto fährt, hat also zusätzliche Details zu beachten bei der Wahl der Versicherung.  


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