Blog-Layout

Nicht ganz dicht! Die Fuge und die Versicherung?

Ralph • Mai 02, 2022

Das fehlende Kleingedruckte

Falls Du ein Haus hast und eine Dusche im Bad, solltest du nun zweimal genauer hinschauen.

Der erste genaue Blick geht Richtung Boden. Und zwar in der Dusche! Schau dir die Silikonfugen an. Wann hast du sie das letzte Mal genauer geprüft? Perfekte Wartungsfuge? Elastisch und dicht?
Prima. - Noch! Wird sich mit der Zeit vermutlich ändern. Nun raus aus der Dusche und ins Arbeitszimmer. Der zweite Blick geht gleich in deinen Versicherungsordner. Ich erkläre vorher, wonach und warum du da nach etwas schauen solltest:


Undichte Silikonfugen


Der Bundesgerichtshof hat eine interessante Entscheidung im Oktober 2021 getroffen. Es ging um die Frage, ob Leitungswasserschäden am Gebäude durch mangelhafte Silikonfugen versichert sind. Solche Schäden entstehen schleichend und werden erst entdeckt, wenn der Aufbau deutlich Schaden genommen hat.


Im vorliegenden Fall dachte ein Hausbesitzer, er habe einen versicherten Leitungswasserschaden. Sein Versicherer war anderer Meinung. Denn bei der Fuge handele es sich nicht um eine Einrichtung im Rohrleitungssystem. Und nur Leitungswasserschäden, die daraus entstünden, seien versichert.

Der BGH folgte der Versicherung, die somit für den Schaden nicht aufkommen musste. Wie kann man überhaupt auf die Idee kommen, dass die Fugen nicht zum System gehören? In dem man an anderer Stelle die Bedingungen verbessert! So gibt es Anbieter, welche in ihren Bedingungen die Schäden durch undichte Fugen explizit als versichert bezeichnen. Im Umkehrschluss kann das bedeuten, dass ohne diese Nennung die Schäden durch Fugen nicht versichert sind. Tatsächlich gibt es auch jetzt noch in den Bedingungen Unklarheiten und die Schadensachbearbeiter regulieren "nach gängiger Praxis".


Antworten der Versicherer


Auf Anfrage teilt zum Beispiel die AXA mit: „Die derzeitige Regulierungspraxis sieht die Leistungsübernahme derartiger Schäden vor (…) einen entsprechenden Hinweis in den Bedingungen dazu gibt es nicht. Es stehe eine vollständige Bewertung des BGH-Urteils (…) intern noch aus.“
Der Rhion fallen in diesem Zusammenhang noch die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers ein. Damit sind wir beim ersten Blick von vorhin. Der Versicherer zahlt also dann, wenn du regelmäßig geschaut und die Fugen in Ordnung gehalten hast.
Die Domcura dagegen gehört zu denen, die sich die Regulierung zwar nicht auf die Fahnen, aber in die Bedingungen geschrieben hat. Wörtlich formuliert sie bei Nässeschäden: Das Leitungswasser muss aus [...] mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen (u.a. auch ein im häuslichen Badezimmer verfliester, bodenebener Duschbereich mit festen Abtrennungen, der unmittelbar an einen mit dem Rohrsystem verbundenen Ablauf angrenzt) oder deren wasserführenden Teilen [...] ausgetreten sein.


Der zweite Blick


Nun kannst du in die Bedingungen deiner Gebäudeversicherung schauen. Falls du eine durchsuchbare pdf hast, kann der Begriff "Nässeschäden" zum Ziel führen. Noch einfacher ist es allerdings, seinen Versicherungsmakler anzurufen und ihn zu fragen.



Themen suchen:
Share by: