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Nach Unfall Fristen beachten

Ralph • Mai 03, 2022

Keine Leistungen nach Versäumnis

Enttäuschung für einen Tennisspieler im März 2022 vor dem Oberlandesgericht Frankfurt: Auch in zweiter Instanz verlor er den Prozess gegen seinen Unfallversicherer. Das Frankfurter Oberlandesgericht hielt seine Klage für unbegründet, obwohl unstrittig ist, dass der Versicherte nach einem Sportunfall eine Invalidität von 50% hat. Daher verlangte er von seiner Versicherung eine monatliche Verletztenrente zu bekommen. 


Verspätete Unfallmeldung


Der Mann hatte 2016 beim Tennis einen Unfall erlitten. Bei einem Sturz habe er sich schwer an der Hüfte verletzt.

Den Unfall zeigte er seinem privaten Unfallversicherer jedoch erst Ende März 2019 an. Dabei gab er an, durch den Sturz einen Dauerschaden erlitten zu haben. Sein Arzt habe ihm im Juli 2018 einen Grad der Behinderung von 50 Prozent bescheinigt.


Somit versäumte der Versicherungsnehmer die bedingungsgemäße Frist zur ärztlichen Feststellung einer unfallbedingten Invalidität. Bei seinem Vertrag hätte er den Unfall innerhalb von 12 Monaten anzeigen müssen.  Die Invalidität hätte der Arzt spätestens 18 Monate nach dem Unfall zu bescheinigen.


Nicht Schuldlos versäumt


Das Versäumnis begründete der Kläger damit, dass er wegen einer schweren psychischen Erkrankung nicht dazu in der Lage gewesen sei, den Unfall früher anzuzeigen. Er habe die Fristen folglich schuldlos versäumt, so dass ihm ein Anspruch auf Zahlung der beantragten Rente zustehe. Diesem Argument folgten aber beide Gerichte nicht.  Bei der Frist zur ärztlichen Feststellung der Invalidität handele es sich um eine Anspruchsvoraussetzung, die dazu diene, schwer aufklärbare Spätschäden vom Versicherungsschutz auszugrenzen. Die Versäumnis der Frist führe daher dazu, dass ein Anspruch auf Versicherungsleistungen gar nicht erst entstehe. "Versäumt ein Versicherungsnehmer die als vertragliche Anspruchsvoraussetzung ausgestaltete Frist zur ärztlichen Feststellung der unfallbedingten Invalidität, kann dies weder entschuldigt noch nachgeholt werden“, so das Urteil.


Mit anderen Bedingungen wäre das nicht passiert


Eine Unfallversicherung ist sinnvoll. Es gibt in Deutschland knapp 26 Millionen Verträge. Wie immer, ist ein Blick auf die Bedingungen wichtig. So gibt es Policen, bei denen die Frist zur Meldung und zur Feststellung deutlich länger ist und allein aus diesem Grund hätte der Mann hier seine Leistung bei einem anderen Vertrag ohne Probleme erhalten.


Doch noch zwei Punkte sind hier augenscheinlich:


Zum einen berief sich der Mann auf eine psychische Erkrankung. Hätte er eine Vorsorgevollmacht gehabt, hätte seine Vertrauensperson die Unfallmeldung abwickeln können und hätte auch bei den Ärzten die notwendigen Informationen erhalten. Es zeigt sich also wieder die Wichtigkeit der Generationenberatung.


Zum weiteren ist tatsächlich eine gerichtliche Klärung auch bei Versicherungsleistungen manchmal unumgänglich hierfür wird eine Rechtsschutzversicherung benötigt, die in keinem Haushalt fehlen sollte.



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