Blog-Layout

Wenn der Arbeitgeber Schadenersatz verlangt

Ralph • Mai 02, 2022

Wann der Arbeitnehmer für einen Schaden haftet

Neulich fragte mich ein Kunde, wie er sich versichern müsste, wenn er während der Arbeit seinem Arbeitgeber einen Schaden zufügen würde und dieser Schadenersatz verlangt. Eine interessante Frage, die sicher auch viele andere interessiert. Schauen wir uns das Thema also näher an, denn tatsächlich kann der Angestellte kräftig zur Kasse gebeten werden.

Schon eine kleine Unaufmerksamkeit oder Ungeschicklichkeit kann zu einem großen Schaden führen. Wenn der Arbeitnehmer hierfür haften muss, kann das seine Existenz bedrohen. Andererseits: dem Arbeitgeber obliegt die Organisation der Arbeitsprozesse, und er kann Sicherheitsvorkehrungen treffen sowie sich gegen Schadenrisiken absichern. Zudem zieht er den Nutzen aus der Arbeitsleistung seines Arbeitnehmers und verwertet diesen gewinnbringend. Eine unbeschränkte Haftung des Arbeitnehmers wäre somit nicht fair. Zudem stünde das Risiko für ihn in keinem Verhältnis zu seinem Einkommen.


Privilegierte Arbeitnehmerhaftung


Daher muss sich der Arbeitgeber sein Betriebs- und Organisationsrisiko anrechnen lassen, wenn es im Betriebsablauf zu Schäden kommt. Die Gesetzgebung hat daher die sogenannte privilegierte Arbeitnehmerhaftung in ein Gesetz überführt und dabei die Beweislastumkehr zugunsten des Arbeitnehmers verankert. Das bedeutet: Der Arbeitnehmer hat nicht seine Unschuld zu beweisen, sondern der Arbeitgeber dessen Schuld.

Entsteht der Schaden durch leichte Fahrlässigkeit, ist der Arbeitnehmer nicht haftbar zu machen. Leichte Fahrlässigkeit stellt die mildeste Stufe des Verschuldens dar, bei der eine vergleichsweise harmlose nur kurze Unaufmerksamkeit zu einem Schaden führt. Bei mittlerer Fahrlässigkeit kommt es auf den Einzelfall an. Die mittlere Fahrlässigkeit ist das Schlichte außer Acht lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer in aller Regel voll für den entstandenen Schaden. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat. Also das nicht beachtet hat, was sich jedem in seiner Lage hätte aufdrängen müssen. Das Verhalten ist unentschuldbar.


Ein Jahresgehalt ist weg


Die Grenzen zwischen den Fahrlässigkeitstufen sind fließend. Bei der Beurteilung sind die persönlichen Umstände und Verhältnisse zu berücksichtigen.

Das ist zum Beispiel die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Alter das Vorverhalten und sogar die Höhe des Arbeitsentgeltes. Bei mittlerer Fahrlässigkeit kann die Haftung - als grober Richtwert - bis zum Dreifachen des Bruttomonatsgehalt liegen. Auch bei grober Fahrlässigkeit kann die Haftung begrenzt werden. Zum Beispiel bei einem auffälligem Missverhältnis zwischen Vergütung und Schadenhöhe. Oder einer Tätigkeit mit besonderem Schadenrisiko. Auch das Versäumnis des Arbeitgebers, die Schadenhöhe durch Abschluss einer Sachversicherung zu minimieren führt zu einer Haftungsbegrenzung des Arbeitnehmers. So kann der Arbeitgeber zum Beispiel mit einer Kaskoversicherung seine Fahrzeugflotte absichern. In Abwägung der jeweils näheren Umstände gibt es Gerichtsurteile, die bei grober Fahrlässigkeit den Arbeitnehmer zur Zahlung eines gesamten Jahresgehaltes verdonnerten.


Haftung bei Personenschäden


Bei Personenschäden ist die Haftungsprivilegierung des Arbeitnehmers noch weitreichender. Seine Haftung für Schäden an Arbeitskollegen infolge eines fahrlässig herbeigeführten Arbeitsunfalls sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für das Schmerzensgeld. Der Geschädigte geht dabei aber natürlich nicht leer aus. Denn hier greift das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei Wegeunfällen ist diese Freistellung aber schon wieder nicht mehr gültig und auch nicht, wenn betriebsfremde Personen geschädigt werden.


Wie kann sich ein Arbeitnehmer versichern?


Wie kann sich ein Arbeitnehmer versichern? Mit einer guten Privathaftpflichtversicherung. Gut ist sie in diesem Punkt dann, wenn Haftpflichtansprüche aus Sachschäden von Arbeitgebern oder Arbeitskollegen mitversichert sind. Doch Vorsicht: in manchen Verträgen ist das Risiko versichert, jedoch nicht hoch. Es gibt Verträge, die nur geringe Höchstersatzleistungen bieten. Somit läuft man Gefahr, einen Großteil doch selbst zahlen zu müssen. Als eigenen Punkt behandeln die Haftpflichtversicherungen den beruflichen Schlüsselverlust. Auch hier gibt es unterschiedlich hohe Erstattungsgrenzen. Die Versicherung übernimmt dabei die Prüfung der Haftungsfrage und stellt den Versicherungsnehmer von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen frei. Unberechtigte Schadenersatzansprüche wehrt sie ab.


Themen suchen:
Share by: