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Hausratversicherung für Mieter Pflicht?

Ralph Audörsch • Aug. 14, 2022

Darf der Vermieter vom Mieter eine Hausratversicherung verlangen?

Eine Wasserleitung ist undicht und die Mietwohnung steht unter Wasser. Die Möbel des Mieters sind ruiniert.

Immer mehr Vermieter verlangen von ihren Mietern eine Hausratversicherung, die bei solchen Schäden Ersatz leistet. Rechtlich betrachtet sind solche Klauseln im Mietvertrag unwirksam und für Mieter nicht bindend. Obwohl die Police für Mieter nicht verpflichtend ist, ist sie sinnvoll.

Doch warum wollen die Vermieter so eine Versicherung? Der Grund: Der Vermieter überträgt somit mögliche Kosten im Schadensfall auf seinen Mieter bzw. dessen Hausratversicherung. Der Vermieter ist bei einem Wasserrohrbruch im Haus verpflichtet, die Besitztümer des Mieters aus der Wohnung zu räumen, deren Lagerung zu bezahlen, sowie die Unterbringung der Mieter während der Sanierungsmaßnahmen zu gewährleisten.

Das kann über die Gebäudeversicherung des Vermieters abgedeckt sein, muss es aber nicht. Und wenn, schont er seinen eigenen Vertrag. Denn: Besitzt der Mieter eine Hausratversicherungen, werden solche Kosten hierüber abgewickelt.

Was den Sicherheitswunsch des Vermieters angeht: Dieser ist über die Mietkaution abgedeckt. Weitere Sicherheiten, wie die Absicherung durch eine Hausratversicherung, sind im Mietvertrag daher nichtig.


Mieter können auf Paragraf 551 des Bürgerlichen Gesetzbuches verweisen. Wohnungsinteressenten hingegen halten sich erstmal besser zurück. Im angespannten Wohnungsmarkt geraten Interessenten schon durch die kleinsten Unstimmigkeiten ins Hintertreffen. Bleibt also nur die "Notlüge" oder der tatsächliche Abschluss. Denn sinnvoll ist der Vertrag ja.

Und keine Regel ohne Ausnahme: Bei individuell vereinbarten Mietverträgen, in denen der Vermieter dem Mieter einen Vorteil bei bestehen einer Hausratversicherung verspricht, ist eine solche Klausel wirksam.

 

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