Bestattungskosten: Was Sie als Verwandte zahlen müssen
Der teure Tod des Halbbruders
In Mainz entscheidet 2023 das Verwaltungsgericht, dass ein Mann die Bestattung seines Halbbruder bezahlen muss und das, obwohl er nicht von dessen Existenz gewusst hatte. Denn in Deutschland gilt nach §1968 BGB: Grundsätzlich zahlen die Erben die Beerdigung. Reicht der Nachlass der verstorbenen Person nicht aus oder wird das Erbe ausgeschlagen, haften Angehörige wie Ehepartner, Kinder, Eltern oder entferntere Verwandte. Das kann teuer werden.
Der Tod eines Angehörigen ist nicht nur eine emotionale Ausnahmesituation, er bringt auch finanzielle Fragen mit sich. Wer zahlt die Bestattung und wie hoch sind die Kosten? Dieser Artikel beantwortet nicht nur diese Fragen, sondern zeigt Möglichkeiten auf, wie Sie die finanzielle Belastung durch kluge Vorsorge und Steuertipps senken können.
Was kostet eine Bestattung im Jahr 2025?
Die Höhe der Kosten hängt vor allem von der Bestattungsart, der Region und den individuellen Wünschen ab. Im Durchschnitt gilt jedoch:
- Erdbestattung: 4.000 € – 20.000 €
- Feuerbestattung: 4.000 € - 10.000 €
- See- oder Waldbestattung: 4.000 – 9.000 €
- Anonyme Bestattung: 1.000 € - 4.000 €
Wer muss die Bestattungskosten tragen?
Nach § 1968 BGB tragen die Erben die Bestattungskosten, unabhängig davon, ob diese die Beerdigung beauftragt haben. Reicht der Nachlass nicht aus oder wird das Erbe ausgeschlagen, haften die unterhaltspflichtigen Angehörigen. Dazu zählen Ehepartner, Kinder, Eltern und in manchen Fällen auch entferntere Verwandte wie Geschwister oder Nichten und Neffen.
Nur in dem Fall, in dem alle Erbberechtigten das Erbe ausschlagen und keine Mittel vorhanden sind, übernimmt das Sozialamt die Kosten für eine einfache Bestattung.
Steuerliche Vorteile nutzen
- Erbfallkostenpauschale: Bestattungskosten können steuerlich geltend gemacht werden. Erben haben die Möglichkeit eine Pauschale bei der Erbschaftssteuer anzusetzen, die seit diesem Jahr 15.000 € beträgt. Diese Summe kann von mehreren Erben aufgeteilt werden ohne, dass Rechnungen vorgelegt werden müssen.
- Außergewöhnliche Belastungen: Bestattungskosten können als „außergewöhnliche Belastungen“ in der Einkommenssteuererklärung eingetragen werden. Das geht, wenn die Kosten eine zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Zugelassen sind maximal 7.500 € pro Fall wobei Kosten für Trauerkleidung oder eine Bewirtung von Gästen nicht steuerlich absetzbar sind.
Was können Sie schon jetzt tun?
- Informieren Sie sich frühzeitig über die voraussichtlichen Kosten einer Bestattung und behalten Sie regionale Unterschiede sowie persönliche Wünsche im Blick. Hilfreich ist hier der Notfallordner mit einer Bestattungsverfügung.
- Prüfen Sie als Erbe und Angehöriger Ihre rechtliche Position und mögliche Ansprüche auf Kostenübernahme.
- Vergleichen Sie Bestattungsleistungen und wählen Sie bewusst nach Ihren finanziellen Möglichkeiten.
- Überlegen Sie, ob eine Sterbegeldversicherung für Ihre Familie sinnvoll ist – so schützen Sie sich und Ihre Liebsten vor plötzlichen finanziellen Belastungen
- Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen offen über Ihre Wünsche, um diese so vor schwierigen Entscheidungen zu bewahren
Persönliche Beratung für Ihre Generationenplanung
Ein Todesfall ist immer eine Ausnahmesituation. Mit gezielter Vorbereitung und Verständnis für die rechtlichen und finanziellen Zusammenhänge nehmen Sie Ihren Angehörigen viel Last ab. Ich unterstütze Sie gerne beim Thema Bestattungsvorsorge und Generationenberatung persönlich.










