Verfügung oder Vollmacht? Der bessere Weg im Notfall

Ralph Audörsch • 10. April 2025

Angst davor, dass jemand mit der Vollmacht voll Macht ist?

Die Frage nach der richtigen Vorsorge für den Ernstfall ist für viele Menschen eine Herausforderung. Zwei zentrale Dokumente, die dabei helfen können, sind die Betreuungsverfügung und die Vorsorgevollmacht. Beide haben ihre Vor- und Nachteile, doch wann ist welches Dokument die bessere Wahl? In diesem Beitrag erkläre ich die Unterschiede und zeige auf, in welchen Situationen eine Betreuungsverfügung sinnvoller sein kann – und warum die Vorsorgevollmacht in den meisten Fällen vorzuziehen ist.


Die Unterschiede zwischen Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht


Obwohl beide Dokumente der persönlichen Vorsorge dienen, unterscheiden sie sich grundlegend in ihrer Wirkung:

Aspekt Betreuungsverfügung Vorsorgevollmacht
Rechtswirkung Keine direkte Bevollmächtigung, gerichtliche Bestellung erforderlich Direkte Bevollmächtigung ohne Gerichtsverfahren
Kontrolle Jährliche Rechenschaftspflicht gegenüber dem Gericht Keine externe Kontrolle
Inkrafttreten Erst nach gerichtlicher Betreuerbestellung Sofort nach Unterzeichnung
Flexibilität Ermöglicht Anpassung durch das Gericht Vollmachtgeber behält volle Kontrolle
Geeignet für Fehlende Vertrauenspersonen oder Wunsch nach gerichtlicher Aufsicht Vorhandene vertrauenswürdige Personen

Wann ist eine Betreuungsverfügung sinnvoller?


In einigen speziellen Fällen kann eine Betreuungsverfügung die bessere Wahl sein:

  1. Keine verfügbare Vertrauensperson
    Wenn keine Familie, Freunde oder andere Personen vorhanden sind, denen man eine Vorsorgevollmacht anvertrauen möchte, ist die Betreuungsverfügung eine gute Alternative. Das Gericht bestellt dann einen Betreuer, der die Interessen des Verfassers vertritt.
  2. Wunsch nach gerichtlicher Kontrolle
    Wer befürchtet, dass eine Vorsorgevollmacht missbraucht werden könnte, profitiert von der gerichtlichen Aufsicht bei einer Betreuungsverfügung. Der gerichtlich bestellte Betreuer muss regelmäßig Rechenschaft über seine Entscheidungen ablegen.
  3. Eingeschränkte Geschäftsfähigkeit
    Eine Betreuungsverfügung kann auch dann noch erstellt werden, wenn die Geschäftsfähigkeit bereits eingeschränkt ist – etwa bei beginnender Demenz. Das Gericht berücksichtigt dabei die Wünsche des Verfassers, solange diese dem Wohl des Betroffenen nicht widersprechen.
  4. Detaillierte Anweisungen für die Betreuung
    In einer Betreuungsverfügung können konkrete Vorgaben gemacht werden, wie z. B.:
  • Auswahl eines bestimmten Pflegeheims,
  • Verwendung von Vermögenswerten (z. B. Spenden),
  • Ausschluss bestimmter Personen als Betreuer.


Warum die Vorsorgevollmacht meistens besser geeignet ist


Trotz dieser Vorteile überwiegen in den meisten Fällen die Stärken der Vorsorgevollmacht:

  • Schnelle Handlungsfähigkeit:
    Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es dem Bevollmächtigten, sofort zu handeln – ohne ein langwieriges Gerichtsverfahren abzuwarten.
  • Vermeidung fremder Entscheidungen:
    Mit einer Vorsorgevollmacht stellen Sie sicher, dass keine fremde Person vom Gericht als Betreuer eingesetzt wird.
  • Kosteneffizienz:
    Anders als bei einer gerichtlichen Betreuung fallen keine zusätzlichen Kosten für Gerichtsverfahren oder jährliche Berichte an.
  • Praktische Umsetzung:
    Bevollmächtigte können flexibel handeln – sei es bei medizinischen Entscheidungen, der Verwaltung von Vermögen oder der Organisation eines Pflegeplatzes.


Sicherheitsaspekt:


Die Sorge vor Missbrauch einer Vorsorgevollmacht lässt sich durch klare Formulierungen und zusätzliche Absicherungen minimieren:

  • Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
  • Benennung mehrerer Bevollmächtigter zur gegenseitigen Kontrolle.


Fazit: Welche Option passt zu Ihnen?


Die Wahl zwischen einer Betreuungsverfügung und einer Vorsorgevollmacht hängt von Ihrer persönlichen Situation ab:

  • Eine Betreuungsverfügung eignet sich vor allem dann, wenn keine vertrauenswürdige Person verfügbar ist oder Sie Wert auf gerichtliche Kontrolle legen.
  • In den meisten Fällen bietet jedoch die Vorsorgevollmacht mehr Flexibilität und Autonomie – vorausgesetzt, Sie haben eine geeignete Vertrauensperson.


Beide Dokumente können übrigens auch kombiniert werden: Mit einer Vorsorgevollmacht regeln Sie alltägliche Angelegenheiten, während eine ergänzende Betreuungsverfügung für den Fall greift, dass ein gerichtlicher Eingriff notwendig wird. Denken Sie daran: Eine frühzeitige Regelung gibt Ihnen Sicherheit und schützt Ihre Interessen im Ernstfall!

Machen Sie sich hier jetzt ihre ersten Gedanken zu Ihrer Situation:

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