Risikio unbewohntes Elternhaus

Ralph • 28. August 2025

Wenn die Eltern ins Pflegeheim ziehen:

Ein persönliches Erlebnis rund um Versicherung und Immobilie 


Was passiert mit dem Elternhaus – und dem Versicherungsschutz? 


Irgendwann stehen viele vor der Situation, dass die Eltern nicht mehr allein leben können und ins Pflegeheim müssen. Neben den emotionalen Fragen gibt’s auch praktische Überlegungen – zum Beispiel: Was passiert jetzt mit dem Elternhaus und der Wohngebäudeversicherung? In meiner Beratung kommen oft Kunden mit Unsicherheiten zu mir. Schauen wir uns doch mal ein konkretes Beispiel an, das Ihnen helfen soll, mehr Klarheit und Sicherheit zu bekommen. 


Ein Erfahrungsbericht aus meiner Beratung 


Herr M., ein langjähriger Kunde, sah sich einer schwierigen Entscheidung gegenüber: Nachdem seine Mutter ins Pflegeheim gezogen war, blieb das Elternhaus leer. Die Möbel blieben größtenteils stehen, und hin und wieder nutzte Herr M. das Haus, wenn er seine Mutter besuchte – aber dauerhaft wohnte dort niemand. 


Die Versicherung fragt – und das Risiko steigt 


Herr M. war überrascht, als seine Versicherung nach einem Rohrbruch nach Leerstand und Nutzung fragte. Im Schadensfall, erklärte der Versicherer, gilt das Haus als „ungenutzt“, sobald dort niemand regelmäßig schläft und seinen Alltag verbringt. Sporadische Besuche und die Lagerung von Möbeln ändern daran nichts – das Haus wird dann als leerstehend betrachtet. Entscheidendes Kriterium: Man muss verlässlich im Haus wohnen und dort regelmäßig schlafen, damit es als genutzt gilt. Die Bedingungen regeln, wie lange das Haus unbewohnt bleiben kann, ohne dass dies als Risikoerhöhung gilt – in der Regel sind das nur 60 oder 90 Tage.


Was bedeutet „Leerstand“ für die Wohngebäudeversicherung? 


Gefahrenerhöhung: Leerstehende Immobilien gelten für Versicherer als erhöhtes Risiko für Schäden wie Wassereinbruch, Frost, Einbrüche oder Vandalismus. 

Meldepflicht: Wenn niemand mehr dauerhaft im Haus wohnt, muss die Versicherung sofort informiert werden. Wer das vergisst, läuft Gefahr, dass die Versicherung im Schadensfall die Leistungen verweigert oder stark reduziert. Im Fall von Herrn M. wurde die Erstattung nach dem Rohrbruch und Wasserschaden gekürzt – weil er die Sicherungspflichten nicht beachtet hatte. Er hatte den Leerstand der Versicherung nicht mitgeteilt und die Wasserzuleitung während seiner Abwesenheit nicht abgedreht. 


Welche Sicherungspflichten gibt es konkret? 


  • Wasserleitungen abstellen: Hauptwasserhahn zudrehen und Leitungen leeren. 
  • Regelmäßige Kontrolle: Mindestens zweimal pro Woche nach dem Rechten sehen. Gegebenenfalls durch einen Nachbarn
  • Heizung im Winter laufen lassen: Schutz vor Frostschäden. 
  • Einbruchsicherung optimieren: Fenster schließen und Türen absperren. 
  • Dokumentieren: Führen Sie ein Kontrollbuch oder machen Sie Fotos als Nachweis. Diese Maßnahmen sind nicht nur für die Versicherung wichtig, sondern helfen auch dabei, Ihr Eigentum vor vermeidbaren Schäden und Wertverlust zu schützen.


Was tun mit dem Elternhaus nach dem Umzug ins Pflegeheim? 


Versicherung überprüfen: Bei Leerstand sollte man mit der Versicherung sprechen. Oft gibt’s reduzierte Leistungen oder Aufschläge, und es wird ein Zeitpunkt genannt, ab dem der Versicherungsschutz bei dauerhaftem Leerstand endet – zum Beispiel nach drei oder sechs Monaten. Je nach Maßnahmen am Haus verhandeln wir individuelle Vereinbarungen über Dauer und Prämie, die schriftlich festgehalten werden. 


Immobilie weiter nutzen oder verkaufen? Entscheiden Sie frühzeitig, ob das Haus vermietet, verkauft oder als Familienbesitz erhalten bleibt. 


Finanzielle Unterstützung prüfen: Wenn die Pflegekosten hoch sind, kann das Sozialamt gemäß dem Grundsicherungsgesetz Vermögen heranziehen. Prüfen Sie, ob das Haus als Schonvermögen gilt.


Erb- und Wohnrechte klären: Wohnrechte erlöschen nicht automatisch mit dem Heim-Einzug, können aber spätere Entscheidungen beeinflussen. Eine frühzeitige Klärung und rechtliche Beratung sind sinnvoll, werden jedoch meist nicht von einer Rechtsschutzversicherung übernommen, da der Erbfall noch nicht eingetreten ist. 


Praktische Tipps – so schützen Sie sich vor bösen Überraschungen:

Melden Sie den Leerstand umgehend Ihrer Wohngebäudeversicherung, am besten über uns, damit wir gleich Verhandlungen mit der Versicherung beginnen können. Zuerst prüfen wir die Bedingungen und klären mit Ihnen die Sicherungspflichten sowie die künftige Nutzung des Gebäudes. Halten Sie alle Sicherungspflichten konsequent ein. Dokumentieren Sie die Kontrollen und Sicherungsmaßnahmen. 


Fazit: Sorgen Sie vor – und lassen Sie sich persönlich beraten!

Der Umzug ins Pflegeheim ist für die ganze Familie eine emotionale und organisatorische Herausforderung. In dieser Phase ist ein verlässlicher Versicherungsschutz für das Elternhaus besonders wichtig. Es geht auch darum, den Wert für einen möglichen Verkauf oder im Erbfall zu erhalten. 


Ich stehe Ihnen gerne mit Erfahrung, Kompetenz und viel Einfühlungsvermögen zur Seite. Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch, damit Sie in dieser Übergangszeit gut und sicher begleitet sind.



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