GKV Spargesetz

Ralph Audörsch • 6. Oktober 2026

Artikel anhören (KI)

Beitragssatzstabilisierungsgesetz 

Was sich für Sie ändert – und wie Sie jetzt richtig reagieren

Die gesetzliche Krankenversicherung muss sparen, und das spüren Sie bald ganz direkt: beim Rezept in der Apotheke, im Krankenhaus, beim Zahnersatz, beim Krankengeld und ab 2028 auch bei der Familienversicherung. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist am 30. Juli 2026 in Kraft getreten. Die meisten Änderungen greifen aber erst zum 1. Januar 2027, einige zum 1. Januar 2028.


Worum geht es bei dem Gesetz?

Den Krankenkassen drohte für 2027 ein Defizit von rund 19 Milliarden Euro. Ohne Reform wäre der durchschnittliche Zusatzbeitrag laut auf etwa 3,8 Prozent gestiegen. Den größten Teil der Einsparungen tragen Ärzte, Kliniken, Apotheken und Pharmaindustrie – einen spürbaren Anteil aber auch die Versicherten.


Das ändert sich – nach Datum

Bereits seit 30. Juli 2026

Kein Brief mehr bei Beitragserhöhungen: Krankenkassen müssen Sie nicht mehr persönlich informieren, wenn sie ihren Zusatzbeitrag erhöhen. Das Sonderkündigungsrecht bleibt – Sie müssen die Erhöhung aber selbst bemerken. Kündigen können Sie bis zum Ende des Monats, in dem der höhere Beitrag erstmals gilt; der Wechsel wird dann nach zwei vollen Monaten wirksam.

Homöopathie und Cannabisblüten: Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie Cannabisblüten dürfen nicht mehr zulasten der Kasse verordnet werden. Ab 1. Januar 2027 dürfen Kassen Homöopathie auch nicht mehr als freiwillige Satzungsleistung bezahlen.


Ab 1. Januar 2027: Höhere Zuzahlungen

Die Zuzahlungen waren seit 2004 unverändert und steigen jetzt um 50 Prozent:

  • Medikamente: 10 Prozent des Preises, mindestens 7,50 Euro (bisher 5 Euro), höchstens 15 Euro (bisher 10 Euro).
  • Krankenhaus und stationäre Reha: 15 statt 10 Euro pro Tag; im Krankenhaus weiterhin höchstens 28 Tage im Jahr – also bis zu 420 Euro.
  • Heilmittel wie Physiotherapie und häusliche Krankenpflege: 10%der Kosten plus 15 Euro (bisher 10 Euro) je Verordnung.
  • Hilfsmittel und Fahrkosten: mindestens 7,50, höchstens 15 Euro.

Die Belastungsgrenze bleibt bei 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen des Haushalts, für chronisch Kranke bei 1 Prozent. Kinder unter 18 bleiben weitgehend befreit.


Ab 1. Januar 2027: Weniger Zuschuss beim Zahnersatz

Für Kronen, Brücken und Prothesen sinken die Festzuschüsse um zehn Prozentpunkte:

Die Härtefallregelung für Geringverdiener bleibt. Für alle vor dem 1. Januar 2027 bewilligten Festzuschüsse gelten noch die alten Sätze (§ 55 Abs. 6 SGB V).


Ab 1. Januar 2027: Krankengeld und Beitragsgrenzen

  • Arbeitende Rentner mit Teilrente: Wer mehr als zwei Drittel der Vollrente bezieht, hat keinen Anspruch mehr auf Krankengeld.
  • Jobende während der Krankheit: Endet das Arbeitsverhältnis während einer Arbeitsunfähigkeit, sinkt das Krankengeld ab dem Folgetag auf 60 Prozent des Nettos, mit Kind auf 67 Prozent.
  • Beitragsbemessungsgrenze: Sie wird einmalig zusätzlich um 300 Euro im Monat angehoben und liegt laut Verordnungsentwurf bei 6.375 Euro monatlich. Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf 84.150 Euro jährlich. Für Angestellte, die am 31. Dezember 2026 bereits wegen ihres Einkommens privat versichert sind, gilt eine gesonderte, niedrigere Grenze – sie fallen nicht automatisch in die GKV zurück.

Ab 1. Januar 2028: Zuschlag für mitversicherte Partner

Für einen familienversicherten Ehe- oder Lebenspartner zahlt das Mitglied einen Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten auf seinen Beitragssatz – allein, ohne Arbeitgeberanteil (§ 242b SGB V). Bei 3.500 Euro brutto sind das 87,50 Euro im Monat. Auf Renten wird der Zuschlag erst ab Juli 2028 erhoben.

Kein Zuschlag fällt an, wenn ein Kind unter zwölf Jahren oder ein Kind mit Behinderung, das sich nicht selbst unterhalten kann, im Haushalt lebt. Ausgenommen sind außerdem Partner, die einen Angehörigen ab Pflegegrad 2 mindestens zehn Stunden wöchentlich pflegen oder in Pflegezeit sind, die Regelaltersgrenze erreicht haben, selbst mindestens Pflegegrad 3, eine volle Erwerbsminderungsrente oder einen Grad der Behinderung ab 60 haben. Kinder bleiben beitragsfrei.

Ebenfalls ab 2028 gibt es die Teilkrankschreibung mit 25, 50 oder 75 Prozent – bei voraussichtlich mehr als vier Wochen Arbeitsunfähigkeit und nur mit Zustimmung von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber.

Wie Sie jetzt reagieren können


1. Zahnersatz rechtzeitig bewilligen lassen. Steht ohnehin Zahnersatz an, sollte die Kasse den Heil- und Kostenplan noch 2026 genehmigen. Die Genehmigung gilt sechs Monate, so kann die Behandlung auch Anfang 2027 erfolgen. Sprechen Sie Ihren Zahnarzt jetzt an, nicht erst im Dezember.


2. Bonusheft pflegen. Eine Vorsorgeuntersuchung pro Jahr sichert Ihnen 10 bzw. 15 Prozentpunkte mehr Zuschuss.


3. Zusatzbeitrag selbst prüfen. Mitte Oktober legt der Schätzerkreis den Durchschnittswert für 2027 fest, danach veröffentlichen die Kassen ihre Sätze. Prüfen Sie im November und Dezember die Website Ihrer Kasse und Ihre Gehaltsabrechnung. Mit unserem Krankenkassenvergleich sehen Sie schnell, ob sich ein Wechsel lohnt.


4. Teilrente prüfen. Beziehen Sie eine hohe Teilrente und arbeiten weiter? Soll die Rente zum 1. Januar 2027 auf höchstens zwei Drittel umgestellt werden, muss der Antrag bis 31. Dezember 2026 bei der Rentenversicherung sein.


5. Belege sammeln und Familienversicherung planen. Bewahren Sie Zuzahlungsquittungen auf und beantragen Sie die Befreiung aktiv. Klären Sie, ob für Ihren Partner ab 2028 eine Ausnahme greift. Ein Minijob allein beendet die Familienversicherung nicht.


Diese Zusatzversicherungen werden wichtiger

  • Zahnzusatzversicherung: Sie fängt den sinkenden Kassenzuschuss auf. Achten Sie auf Wartezeiten und Leistungsgrenzen in den ersten Jahren. Bereits angeratene Behandlungen sind meist nicht versichert.


  • Krankenhaustagegeld bzw. stationäre Zusatzversicherung: Ein Tagegeld deckt die höhere Zuzahlung, eine stationäre Zusatzversicherung bietet zusätzlich freie Krankenhauswahl, Chefarzt/freie Arztwahl und Ein- oder Zweibettzimmer.


  • Ambulante Zusatzversicherung mit Heilpraktiker-Leistungen: Für alle, die Homöopathie oder Naturheilkunde nutzen. Manche Tarife übernehmen auch Zuzahlungen, Brillen und Vorsorge.


  • Krankentagegeld bzw. Einkommensschutz: Für Rentner mit hoher Teilrente und alle, deren Krankengeld nach Jobende sinken würde. Arbeitnehmer sollten bereits vor der Änderung einen privaten Schutz versichert haben!


Müssen bestehende Policen geprüft werden?

In vielen Fällen ja:

  • Zahntarife, die den Festzuschuss „verdoppeln“, zahlen künftig weniger, weil die Basis sinkt – Ihr Eigenanteil steigt.


  • Tarife mit „X Prozent inklusive Kassenleistung“ gleichen die Kürzung aus. Der Versicherer zahlt mehr, was später zu Beitragsanpassungen führen kann. Jahreshöchstgrenzen werden schneller erreicht.


  • Krankenhaustagegeld: Reicht der Tagessatz noch?


  • Krankentagegeld: Viele private Tarife leisten nur bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit. Klären Sie, was bei Teilkrankschreibung ab 2028 gilt, und ob Höhe und Beginn nach den Krankengeld-Änderungen noch passen.


  • Gutverdiener: Durch die höhere Versicherungspflichtgrenze verschiebt sich der mögliche Wechsel in die private Krankenversicherung.


Jetzt handeln, statt im Januar überrascht werden

Das Spargesetz bringt fast allen gesetzlich Versicherten Mehrkosten – viele davon lassen sich abfedern.

 

Ihre wichtigsten Aufgaben bis Jahresende:

Zahnersatz bewilligen lassen, eine hohe Teilrente prüfen, den neuen Zusatzbeitrag Ihrer Kasse im Blick behalten und Ihre Zusatzversicherungen checken. Ein guter erster Schritt ist unser Krankenkassenvergleich.


Sie möchten wissen, was die Änderungen für Ihre Situation bedeuten, oder ob Ihre Tarife noch passen? Wir prüfen Ihre Verträge gerne gemeinsam mit Ihnen und finden eine Lösung für Sie und Ihre Familie. Sprechen Sie uns einfach an.


Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand vom Oktober 2026 wieder und ersetzt keine individuelle Beratung.


von Ralph Audörsch • 2. Oktober 2026
Pflegereform 2026: höhere Beiträge für Kinderlose, neue Budgets, Kürzungen bei Pflegegrad 1. Was sich ändert und wie Sie jetzt vorsorgen.
von Ralph Audörsch • 31. August 2026
Krankenkassen wechseln und Beiträge sparen: Erikas Beispiel zeigt, wie der kostenlose Wechselservice die passende Kasse findet.
von Ralph Audörsch • 3. August 2026
GKV 2027: Beiträge steigen, PKV-Wechselgrenze auch. Wer jetzt zwischen 77.400 und 84.600 € verdient, muss bis September handeln.
Reisekrankenversicherung
von Ralph • 22. Juni 2026
Barmenia Travel+ erhöht die Beiträge! Entdecken Sie drei starke Alternativen für Ihre Reisekrankenversicherung – vom Preissieger bis zum Leistungschampion.
Kieferorthopädie
von Ralph Audörsch • 18. Juni 2026
Kieferorthopädie fürs Kind: Wann die Krankenkasse zahlt, wo Kostenlücken entstehen und wie Eltern mit Zahnzusatz sinnvoll vorsorgen.
Arbeitsunfähigkeit
von Ralph Audörsch • 20. Februar 2026
Arbeitsunfähigkeit: Warum nach 6 Wochen eine gefährliche Einkommenslücke entsteht – und wie Arbeitnehmer mit Familie sie rechtzeitig schließen.
Krankenkassenwechsel
von Ralph Audörsch • 25. Januar 2026
Vergleichen Sie Ihre Krankenkasse schnell online und erhalten mit meinem Leistungsdatenformular einen persönlichen, maßgeschneiderten Krankenkassenvergleich.
Krankenkasse
von Ralph Audörsch • 5. Januar 2026
Krankenkassen-Zusatzbeitrag 2026 steigt: Sonderkündigungsrecht, Wechselprozess und worauf Sie achten müssen
steigende PKV Beiträge abhören
von Ralph • 6. Dezember 2025
PKV-Beiträge steigen 2026 um 13%. Hier sind die Gründe, der GKV-Vergleich und konkrete Spartipps durch Tarifwechsel und Optimierung.
von Ralph Audörsch • 30. Juli 2025
Optimal versichert durch die Sommerferien: Mit Auslands-KV, Kfz-Schutzbrief, Hausrat, Notfallordner und digitalen Kopien