PKV Beitrag 2026

Ralph • 6. Dezember 2025

Private Krankenversicherung - Wer soll das bezahlen?

Meine private Krankenversicherung (PKV) ist im April 16% teurer geworden. Zum Januar steigt der Beitrag für meine Pflegeversicherung um 21%. Dazu die Nachricht, dass ich nun Anspruch auf mehr Leistungen bei Heilmitteln habe. Konkret wären neue Behandlungen dazu gekommen und andere würden nun höher erstattet. Schön. Nur weiß ich auch, was das im Nachgang bedeuten wird. Erhöhte Ausgaben ziehen einen erhöhten Beitrag nach sich. 


Auch mein jüngster Sohn  ist noch privat versichert. Die anderen Kinder sind inzwischen pflichtversichert in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Für ihn erhöht sich der Beitrag für die Krankenversicherung zum 1. Januar um 28%!


Ich stehe nicht allein da. Viele Privatversicherte erreicht ähnliche Post. Natürlich stellen sich dabei einige Fragen: Warum steigen die Beiträge so stark? Ist die private Krankenversicherung langfristig überhaupt noch bezahlbar? Und vor allem: Was können wir Versicherten konkret tun?


GKV vs. PKV


Möglichst wieder in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gehen? Das ist nicht die Lösung: Beitragserhöhungen sind kein ausschließliches Problem der PKV, sondern betreffen das gesamte Gesundheitssystem. Betrachtet man die letzten 20 Jahre, sind die PKV-Beiträge im Durchschnitt um 3,1 Prozent pro Jahr gestiegen, während die gesetzliche Krankenversicherung jährlich um 3,8 Prozent teurer wurde. Diese Zahlen belegen: Die oft zitierte "Kostenexplosion" in der PKV ist ein Mythos. Beide Systeme unterliegen derselben Kostendynamik im Gesundheitswesen. Ein wichtiger Unterschied: In der GKV steigen die Beiträge automatisch mit jedem Gehaltssprung und jeder Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze.


Beitragsbemessungsgrenze treibt GKV Beiträge


Die Beitragsbemessungsgrenze wurde für 2026 auf 5.812,50 Euro monatlich (69.750 Euro jährlich) festgelegt – eine Erhöhung von über 5 Prozent gegenüber 2025. Hinzu kommt der durchschnittliche Zusatzbeitrag, der 2026 voraussichtlich bei 2,9 bis 3,3 Prozent liegen wird, wobei viele Experten mit noch höheren Werten rechnen. In der PKV hingegen werden Beiträge nach Alter, Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss und gewähltem Tarif kalkuliert – das Einkommen spielt keine Rolle.

Ein fundamentaler Unterschied beider Systeme wird oft übersehen: In der GKV können Leistungen gekürzt werden, während die Beiträge steigen. In der PKV sind die bei Vertragsabschluss vereinbarten Leistungen hingegen ein Leben lang garantiert. Während gesetzlich Versicherte in den letzten Jahrzehnten massive Leistungskürzungen hinnehmen mussten – von der Streichung des Sterbegeldes über reduzierte Zahnleistungen bis hin zu eingeschränkten Heilmittelverordnungen – bleiben PKV-Leistungen vertraglich geschützt. Diese Leistungsgarantie hat ihren Preis, erklärt aber auch, warum PKV-Beiträge bei gleichzeitiger Ausweitung medizinischer Möglichkeiten angepasst werden müssen.


Warum steigen die Beiträge so deutlich?


Die Erhöhungen erfolgen nicht willkürlich, sondern folgen gesetzlich festgelegten Regeln: Eine Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung darf erst dann erfolgen, wenn die tatsächlichen Kosten um mehr als 10 Prozent von der ursprünglichen Kalkulation abweichen. Diese gesetzliche Schwelle führt dazu, dass Beiträge oft über Jahre stabil bleiben und dann sprunghaft steigen – im Gegensatz zur GKV, wo Anpassungen kontinuierlicher erfolgen.

Der Krankenhausbereich stellt mit Abstand den größten Kostenblock dar. Die PKV musste 2024 für allgemeine Krankenhausleistungen über 10 Prozent mehr zahlen als im Vorjahr. Besonders dramatisch entwickelten sich die Pflegekosten: Sie stiegen 2024 um 17,57 Prozent auf 27 Milliarden Euro. Diese Explosion der Pflegekosten resultiert aus gesetzlich vorgegebenen Personalvorgaben, höheren Tarifgehältern und der Finanzierung zusätzlicher Pflegestellen. Gleichzeitig nahmen die Fallzahlen zwischen 2022 und 2024 um 10,9 Prozent zu – ein Nachholeffekt nach der Corona-Pandemie, in der viele Operationen und Behandlungen verschoben wurden.


Neben den Krankenhauskosten verteuerten sich 2024 nahezu alle anderen Leistungsbereiche erheblich:


  • Arzneimittel:Steigerung um fast 10 Prozent, insbesondere durch neue, hochpreisige Medikamente
  • Heilmittel(Physiotherapie, Ergotherapie): Anstieg um etwa 9 Prozent
  • Ambulante Arztbehandlungen:Kostensteigerung von über 8 Prozent


Die Kostensteigerungen sind keine temporäre Erscheinung, sondern resultieren aus strukturellen Faktoren: medizinischer Fortschritt mit teureren Behandlungsmethoden, steigende Lebenserwartung, höhere Personalkosten im Gesundheitswesen und allgemeine Inflation.


Ist die PKV im Alter noch bezahlbar?

Ein häufiger Kritikpunkt an der PKV lautet, die Beiträge würden im Alter unbezahlbar. Tatsächlich verfügt die private Krankenversicherung jedoch über mehrere Mechanismen zur Beitragsstabilisierung, die genau das verhindern sollen. Das Kernelement der PKV-Beitragskalkulation sind die Alterungsrückstellungen. Dabei zahlen Versicherte in jungen Jahren bewusst mehr, als sie an Gesundheitskosten verursachen. Diese Überschüsse werden angespart und verzinst, um die steigenden Gesundheitskosten im Alter auszugleichen. Laut § 150 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sind diese Rückstellungen gesetzlich vorgeschrieben und dürfen ausschließlich zur Deckung der mit dem Alter steigenden Krankheitskosten verwendet werden. Die PKV-Branche hat mittlerweile über 352 Milliarden Euro an Altersrückstellungen aufgebaut – ein enormes Finanzpolster zur Beitragsstabilisierung. Ich persönlich habe in meinem Vertrag Rückstellungen von knapp 100.000 Euro aufgebaut nach 28 Jahren. Jeder PKV Versicherte kann übrigens diesen Wert bei seiner Versicherung erfragen und verfolgen, wie er sich Jahr für Jahr aufbaut.


Der 10-Prozent-Zuschlag und seine Wirkung

Dabei habe ich in meinem alten Vertrag nicht einmal den gesetzlichen Zuschlag, der für alle Verträge ab dem Jahr 2000 eingeführt worden ist. Versicherte zahlen hierdurch bis zum 60. Lebensjahr einen gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent auf ihren Beitrag. Dieser Zuschlag entfällt mit dem 60. Geburtstag, was bereits eine erste spürbare Entlastung bringt – typischerweise um 50 bis 80 Euro monatlich. Ab dem 65. Lebensjahr kommen dann die vollen Altersrückstellungen zum Tragen, oft mit Beitragssenkungen von über 150 Euro. Ab dem 67. Lebensjahr entfällt zudem das Krankentagegeld, da es im Ruhestand nicht mehr benötigt wird, was weitere 30 bis 50 Euro monatlich spart.


Fünf Wege gegen Steigerungen


1 - Erste Wahl: Tarifwechsel innerhalb der Versicherung

Die effektivste Möglichkeit ist der Tarifwechsel  innerhalb der bestehenden Versicherung nach § 204 VVG.

Dieses gesetzlich verankerte Recht ermöglicht es Versicherten, jederzeit in andere Tarife ihres Anbieters zu wechseln – und dabei alle Alterungsrückstellungen vollständig mitzunehmen. Der große Vorteil dabei: Wenn Sie in einen Tarif mit gleichen oder niedrigeren Leistungen wechseln, ist keine neue Gesundheitsprüfung  nötig. In der Praxis lässt sich durch einen wohlüberlegten Tarifwechsel in mehreren Fällen eine Ersparnis erzielen.

Der Ablauf eines Tarifwechsels ist klar geregelt: Zuerst fordern Sie von Ihrer Versicherung eine vollständige Liste aller vergleichbaren Tarife an – die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verpflichtet die Versicherer dazu. Danach vergleichen Sie die Leistungen und Beiträge der alternativen Tarife. Schließlich stellen Sie einen formellen Antrag auf den Tarifwechsel. Ab dem 55. Lebensjahr sind Versicherer sogar gesetzlich verpflichtet, bei Beitragserhöhungen automatisch auf günstigere Alternativtarife hinzuweisen.

Ratsam ist jedoch, sich professionell beraten zu lassen. Es gibt einige Stolperfallen, zum Beispiel der unbewusste Wechsel in einen Unisex-Tarif aus einem älteren Bisex-Tarif. Der spätere mögliche Wechsel in den Standardtarif gibt es nur für Bisex-Tarife. Auch unerkannte Lücken des günstigeren Tarifes lassen sich später nicht einfach füllen.


2- Eigenverantwortung: Selbstbeteiligung anpassen

Eine andere Möglichkeit, die Beiträge zu senken, ist, die Selbstbeteiligung zu erhöhen. Dabei stimmen Versicherte zu, einen höheren Teil ihrer Behandlungskosten selbst zu übernehmen – dafür sinkt der monatliche Beitrag.

Die Erhöhung der Selbstbeteiligung ist unproblematisch, weil das Risiko für die Versicherung sinkt. Andersrum sieht das ganz anders aus: Eine Senkung der Selbstbeteiligung wird als Erweiterung der Leistungen angesehen und benötigt eine neue Gesundheitsprüfung. Wenn bereits Erkrankungen vorliegen, kann der Versicherer die Senkung mit höheren Risikozuschlägen versehen oder sie sogar ablehnen. Deshalb ist es wichtig, sich gut zu überlegen, welche Selbstbeteiligung man wählt.

Selbstständige und Freiberufler profitieren von höheren Selbstbeteiligungen, weil sie die Einsparungen in gesunden Jahren behalten und bei Erkrankung die Selbstbeteiligung steuerlich absetzen können.


Angestellte müssen abwägen, dass der Arbeitgeber die Beiträge zur Hälfte mitbezahlt, die Selbstbeteiligung aber allein vom Versicherten zu stemmen ist. Eine moderate Selbstbeteiligung kann jedoch auch dazu führen, dass gar keine Rechnungen eingereicht werden und der Versicherte eine Beitragsrückerstattung erhält. Diese wiederum braucht er nicht mit seinem Arbeitgeber teilen, sondern darf sie für sich behalten.

Genügend finanzielle Rücklagen müssen immer vorhanden sind, um die Selbstbeteiligung im Ernstfall bezahlen zu können.


3 - Nur das, was ich brauche: Leistungen anpassen

Viele private Krankenversicherungs-Tarife enthalten Leistungen, die man im Moment vielleicht gar nicht mehr braucht. Ein genauerer Blick auf die versicherten Leistungen kann helfen, Einsparmöglichkeiten  zu finden. Dinge, auf die man eventuell verzichten könnte, sind zum Beispiel: Ein-Bett-Zimmer im Krankenhaus, Leistungen von Heilpraktikern oder sehr umfassende Zahnbehandlungen, wenn Sanierungen bereits hinter einem liegen. Für Rentner entfällt auch das Krankentagegeld, weil es keine Lohnfortzahlung mehr braucht.

Dennoch ist es wichtig, Leistungsreduzierungen gut zu durchdenken. Was heute unwichtig scheint, könnte morgen wieder von Bedeutung sein. Außerdem gilt: Wenn man später Leistungen erweitern möchte, braucht man eine neue Gesundheitsprüfung, und diese könnte bei bestehenden gesundheitlichen Problemen zu Ablehnungen oder höheren Beiträgen führen.


Notlösung: Basis- oder Standardtarif

Wenn Versicherte in finanziellen Schwierigkeiten stecken, bieten PKV-Anbieter Tarifoptionen an: den Basistarif und den Standardtarif. Der Basistarif orientiert sich am Leistungsangebot der GKV und darf höchstens so viel kosten wie der Höchstbeitrag der GKV. Für diejenigen, die Arbeitslosengeld II beziehen oder ein niedriges Einkommen haben, gibt es noch zusätzliche Beitragsermäßigungen. Der Standardtarif ist für Versicherte verfügbar, die vor 2009 privat versichert waren und mindestens 65 Jahre alt sind oder die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllen.

Den Wechsel zu diesen Tarifen sollte man aber wirklich nur als letzte Maßnahme ansehen, weil die Leistungen im Vergleich zu regulären PKV-Tarifen erheblich eingeschränkt sind. Oftmals ist ein interner Tarifwechsel zu einem günstigeren Komfort- oder Standardtarif mit ähnlichen Leistungen die vernünftigere Wahl.


Selten sinnvoll: Rückkehr in die GKV

Ein Wechsel von der PKV zur GKV ist nur möglich, wenn die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung eintritt. Das kann in verschiedenen Situationen passieren: Bei Angestellten, wenn ihr Bruttojahreseinkommen dauerhaft unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt (2026: 69.750 Euro). Bei Selbstständigen  kann es passieren, wenn sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung annehmen und ein Einkommen über der Minijobgrenze (556 Euro) haben, aber trotzdem unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze bleiben. Auch bei Arbeitslosigkeit  mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I (nicht Arbeitslosengeld II) oder wenn man nach mindestens 12 Monaten im Ausland mit gesetzlicher Versicherung zurückkehrt, ist ein Wechsel möglich.

Für Versicherte ab 55 Jahren gelten allerdings strengere Regeln: Hier ist ein Rückkehr in die GKV nur möglich, wenn in den letzten zehn Jahren mindestens die Hälfte der Zeit Versicherungspflicht bestand oder eine Familienversicherung über den Ehepartner bestehen kann, wobei die Einkommensgrenzen hier sehr niedrig sind, maximal 637,50 Euro bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Diese hohen Hürden machen es den meisten über 55-Jährigen faktisch unmöglich, zu wechseln.


Warum ein Wechsel zur GKV oft die schlechtere Wahl ist

Selbst wenn ein Wechsel rechtlich machbar wäre, sollte man das ganz genau prüfen. Der größte Nachteil: Alle über Jahre hinweg aufgebauten Alterungsrückstellungen sind verloren. Außerdem zahlen Gutverdiener in der GKV oft deutlich mehr Beiträge als in der PKV, weil diese einkommensabhängig sind. Die freiwillig gesetzlich Versicherten, zu denen die meisten Wechseler gehören würden, zahlen Beiträge auf alle Einkommensarten, also auch auf Kapitalerträge und Mieteinnahmen.

Ein weiterer Punkt ist, dass die Leistungen in der GKV deutlich eingeschränkter sind als in den besten PKV-Tarifen. Privatversicherte profitieren von bevorzugter Terminvergabe, freier Arztwahl, Chefarztbehandlung und modernsten Behandlungsmethoden – all das geht beim Wechsel zur GKV verloren. Studien zeigen zudem, dass die GKV langfristig nicht günstiger ist: Die Beiträge steigen sogar etwas schneller als in der PKV, während gleichzeitig die Leistungen zurückgefahren werden.


Fazit: Nicht schutzlos

Die Beitragserhöhungen bei der PKV sind für viele Versicherte eine erhebliche Herausforderung. Auch die gesetzliche Krankenversicherung hat mit ähnlichen Problemen zu kämpfen – ähnliche steigende Beiträge und zusätzliche Leistungskürzungen sind hier ebenfalls zu beobachten.


Wichtig ist, dass Versicherte nicht schutzlos diesen Beitragserhöhungen gegenüberstehen. Langfristig gesehen zeigt sich, dass die PKV-Beiträge im Rentenalter durch Altersrückstellungen und den 10-Prozent-Zuschlag typischerweise sinken.


Natürlich bin ich jederzeit bereit, Ihnen eine persönliche Beratung anzubieten. Gemeinsam können wir Ihre individuelle Situation analysieren. Auch wenn Sie zur Zeit in der Gesetzlichen Krankenversicherung sind und die Möglichkeit hätten, in die Private Krankenversicherung zu wechseln. Nach unserem Gespräch kennen Sie beide Seiten der Medaille und können sicher entscheiden, welcher Weg für Sie richtig ist.



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