Pflegereform 2026
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Pflegereform 2026: Was sich ändern wird
Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) auf den Weg gebracht. Die Reform soll die Finanzen der sozialen Pflegeversicherung stabilisieren und gleichzeitig die Pflege zu Hause neu ordnen. Verbunden damit sind höhere Beiträge, neue Budgets und bei Pflegegrad 1 spürbare Einschnitte.
Noch handelt es sich um einen Gesetzentwurf. Bundestag und Bundesrat müssen ihn noch beraten und beschließen. Beträge, Zeitpunkte und Ausnahmen können sich also noch ändern.
Warum eine Pflegereform?
Die Pflegeversicherung steht finanziell unter Druck. Erhielten 2005 noch rund 1,95 Millionen Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung, sind es inzwischen rund 6 Millionen. Gleichzeitig steigen Löhne und Sachkosten in der Pflege. Für 2027 wird ohne Gegenmaßnahmen eine Finanzlücke in Milliardenhöhe erwartet. Die Reform setzt deshalb an drei Stellen an: bei den Einnahmen, bei den Leistungen und bei Prävention und Digitalisierung.
Wer künftig mehr zahlen wird
Der allgemeine Beitragssatz soll 2027 stabil bei 3,6 Prozent bleiben. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen ihn sich grundsätzlich je zur Hälfte. Bestimmte Gruppen sollen aber stärker belastet werden:

Neue Beitragsbemessungsgrenze

Pflege zu Hause: Neue Budgets statt vieler Einzelleistungen
Die große Mehrheit der Pflegebedürftigen wird zu Hause versorgt. Hier soll sich am meisten ändern. Die bisher getrennten Leistungen sollen zu Budgets gebündelt werden. Für die Pflegegrade 2 bis 5 sind höhere Beträge geplant.
Nach dem aktuellen Entwurf soll das Pflegegeld in ein sogenanntes Entlastungsbudget übergehen (Monatsbeträge):

Auch für den ambulanten Pflegedienst soll ein höheres Sachleistungsbudget kommen, bei Pflegegrad 3 etwa rund 1.590 statt bisher 1.497 Euro im Monat.
Der Haken: Aus diesen Budgets soll künftig auch die Ersatzpflege bezahlt werden, also zum Beispiel, wenn die pflegende Tochter selbst krank ist oder Urlaub braucht. Wer diese Möglichkeit nutzt, hat entsprechend weniger für die laufende Pflege zur Verfügung. Unterm Strich ist also nicht jede Erhöhung ein echtes Plus.
Neu sind außerdem:
Sozialraumbudget
Es ersetzt ab Pflegegrad 2 den bisherigen Entlastungsbetrag für Alltagshilfen. Pflegebedürftige unter 25 Jahren sollen bis zu 300 Euro im Monat bzw. 3.600 Euro im Jahr erhalten – auch für anerkannte Nachbarschaftshilfe.
Überbrückungsbudget
Für akute Situationen, etwa für Notdienste oder Kurzzeitpflege. Ab 2028 sollen zusätzlich Akut-Kurzzeitpflegeplätze entstehen.
Pflege-Cockpit
Ein digitaler Zugang, über den Sie Anträge stellen, Anbieter finden und Ihre Leistungen im Überblick sehen können.
Pflegegrad 1: Hier wird gekürzt
Für Menschen mit Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat entfallen. Für neue Fälle soll außerdem der Zuschuss bei vollstationärer Pflege wegfallen. Stattdessen sollen Beratung und eine präventionsorientierte Pflegebegleitung im Vordergrund stehen.
Zusätzlich sollen die Maßstäbe für die Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 3 angepasst werden. Das heißt: Künftig könnte es schwerer werden, überhaupt einen Pflegegrad zu bekommen.
Wer bereits einen Pflegegrad hat, soll Bestandsschutz erhalten. Ihr Pflegegrad soll also nicht allein wegen der neuen Regeln herabgesetzt werden. Sozialverbände wie der VdK kritisieren die Kürzungen trotzdem deutlich, weil sie die Last auf pflegende Angehörige verschieben.
Pflegende Angehörige: Rentenpunkte bleiben
Eine ursprünglich geplante Kürzung ist vom Tisch: Die Pflegeversicherung soll die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige weiterhin vollständig übernehmen. Wer einen Angehörigen pflegt, sammelt also weiterhin Rentenansprüche. Außerdem soll eine Pflegebegleitung Familien früh unterstützen und Überlastung vorbeugen.
Prävention: Check-up 60+ und „Reha vor Pflege“
Versicherte ab 60 Jahren sollen Anspruch auf einen „Check-up 60+“ bekommen. Ziel ist, gesundheitliche Risiken früh zu erkennen und Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern. Bei der Pflegebegutachtung soll zudem konsequenter geprüft werden, ob eine Reha den Pflegebedarf senken kann.
Pflegeheim: Das Kostenproblem bleibt
Für Pflegeheimbewohner bringt die Reform kaum Entlastung. Eine zwischenzeitlich geplante Verschlechterung bei den Zuschüssen zum Eigenanteil ist im Kabinettsentwurf zwar nicht mehr enthalten. Die Kosten bleiben aber hoch: Im ersten Aufenthaltsjahr zahlen Pflegebedürftige im Bundesdurchschnitt 3.364 Euro im Monat aus eigener Tasche (Auswertung des Verbands der Ersatzkassen, Stand 1. Juli 2026). Davon entfallen 1.775 Euro auf die Pflege selbst, 1.068 Euro auf Unterkunft und Verpflegung und 521 Euro auf Investitionskosten. Weil der Zuschuss der Pflegekasse mit der Aufenthaltsdauer steigt, sinkt der Eigenanteil ab dem vierten Jahr auf durchschnittlich 2.111 Euro im Monat.
Eine Strukturkommission soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge für eine langfristige Finanzierung vorlegen. Eine weitere, größere Reform könnte ab Juli 2027 folgen. Ob ein „Pflegedeckel“ für Eigenanteile kommt, ist politisch umstritten.
Was bedeutet das für Ihre Vorsorge?
Die Reform macht eines deutlich: Die gesetzliche Pflegeversicherung ist und bleibt eine Teilkaskoversicherung. Sie zahlt einen Zuschuss, aber nicht die vollen Kosten. Bei einem Heimplatz bleiben schnell 40.000 Euro im ersten Jahr, die Sie selbst tragen müssen. Reicht die Rente nicht, gehen oft Ersparnisse, Immobilie oder Unterhaltspflichten der Kinder in die Rechnung ein.
Eine private Pflegezusatzversicherung kann diese Lücke schließen. Besonders interessant ist ein Pflegetagegeld: Es zahlt Ihnen einen festen Betrag, den Sie frei verwenden können – egal ob für den Pflegedienst, die Haushaltshilfe oder das Heim. Je früher Sie abschließen, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge und desto einfacher die Gesundheitsprüfung. Auch eine Pflegerentenversicherung kann interessant sein. Bei ihr bleiben Beiträge garantiert stabil und die Vorsorge kann auch mit Einmalzahlungen aufgebaut werden, auf die man bei Bedarf wieder zugreifen kann.
Handeln statt abwarten
- Pflegegrad jetzt beantragen: Wenn bei Ihnen oder Ihren Eltern bereits Unterstützungsbedarf besteht, stellen Sie den Antrag möglichst vor Inkrafttreten der neuen Regeln. So sichern Sie sich den Bestandsschutz.
- Beitrag prüfen: Sind Sie kinderlos oder ist Ihr Partner beitragsfrei mitversichert? Rechnen Sie die Mehrkosten für 2027 und 2028 ein.
- Leistungen ausschöpfen: Nutzen Sie Pflegeberatung, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege, solange die heutigen Regeln gelten.
- Pflegelücke berechnen: Prüfen Sie, wie viel Geld im Pflegefall fehlen würde – und wie Sie diese Lücke schließen können.
- Vorsorgedokumente erstellen: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gehören zu jeder guten Pflegevorsorge dazu.
Wir beraten Sie gern persönlich
Pflege betrifft fast jede Familie – oft früher als gedacht. Als Generationenberater unterstützen wir Sie dabei, Ihre persönliche Pflegelücke zu ermitteln und die passende Absicherung zu finden. Sprechen Sie uns gern an, wir nehmen uns Zeit für Sie.
Quellen: Bundesgesundheitsministerium – Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz · VersicherungsJournal · pflege.de · tagesschau.de · Frankfurter Rundschau
Stand: 2. Oktober 2026. Alle Angaben beruhen auf dem Kabinettsentwurf und können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.










