Grüne Versicherungskarte
"Grüne Karte" in den Sommerferien:
Mitführpflicht im Ausland – Was Sie jetzt wissen müssen
Die „grüne Versicherungskarte“ – offiziell Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (IVK) – ist der Klassiker, wenn es um den Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung im Ausland geht. Auch wenn sie seit 2021 auf weißem Papier gedruckt wird, bleibt ihr Name erhalten. Doch welche Länder verlangen die grüne Karte noch? Wann genügt das Kennzeichen, und ab 2025: Geht alles auch digital? Hier gibt’s die wichtigsten Antworten für Ihre nächste Auslandsreise mit dem Auto!
Wozu gibt es die grüne Versicherungskarte?
Die Karte bestätigt, dass für Ihr Fahrzeug eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht – und ist somit Ihr internationaler Schutzengel. In manchen Ländern Europas und darüber hinaus ist das Mitführen Pflicht, andernorts reicht Ihr Kennzeichen als Versicherungsnachweis.
In welchen Ländern müssen Sie die grüne Karte dabei haben?
Mitführpflicht (2025):
Europäische Länder
- Albanien
- Nordmazedonien
- Moldawien
- Türkei (sowohl Europa als auch Asien)
- Ukraine
Außereuropäische Länder
- Iran
- Marokko
- Tunesien
- Aserbaidschan
Ohne gültige grüne Karte kann die Einreise verweigert werden oder Sie müssen eine teure Haftpflicht-Zusatzversicherung an der Grenze abschließen.
Keine Mitführpflicht:
In folgenden Staaten gilt das „Kennzeichenabkommen“ von 1991: Das EU- oder EWR-Kennzeichen genügt als Versicherungsnachweis.
- Alle EU- und EWR-Länder (u.a. Deutschland, Frankreich, Spanien, Österreich, Polen, Schweden, Island, Norwegen, Liechtenstein)
- Schweiz
- Andorra
- Serbien
- Montenegro
- Bosnien-Herzegowina
- San Marino
- Monaco
Achtung: In einzelnen Ländern wie Montenegro und Bosnien-Herzegowina empfehlen Experten, die grüne Karte trotzdem dabei zu haben.
Sonderfälle & Empfehlungen
- Italien: Hier reicht das Kennzeichen, dennoch verlangen Polizisten bei Unfällen oft die Vorlage der Karte. Nehmen Sie sie mit!
- Großbritannien & Nordirland: Seit dem Brexit ist die grüne Karte wieder Pflicht und muss bereits an der Grenze vorgezeigt werden.
- Weitere Empfehlungsländer: In Spanien, Tschechien, Kroatien und Ungarn empfiehlt sich die grüne Karte besonders für Unfall- und Polizeikontrollen.
Digitalisierung ab 2025: Die grüne Karte kommt aufs Handy
Seit 1. Januar 2025 genügt es, die grüne Karte als PDF auf dem Smartphone oder Tablet zu speichern. Sie können sie weiterhin ausdrucken, müssen aber nicht mehr zwingend die Papierform mitführen. Das erleichtert die Reiseplanung – und spart Papier!
So gehen Sie auf Nummer sicher – Praxistipps
- Vor Reiseantritt prüfen: Überprüfen Sie, ob Ihr Urlaubsziel zu den Ländern mit Pflicht gehört.
- Immer dabei: Auch wenn keine Pflicht besteht – bei Reisen in Mittel- und Südeuropa empfiehlt sich die Mitnahme.
- Digital oder Papier: Ab 2025 einfach per E-Mail vom Versicherer zuschicken lassen und digital speichern. Allerdings senden viele Versicherer immer noch ausschließlich auf Papier. Postweg vor Reiseantritt also kalkulieren!
- Grenzübertritt: Karte (digital oder ausgedruckt) griffbereit halten, besonders bei Einreise außerhalb der EU.
Persönliche Beratung für Ihre Reisewünsche
Sie sind unsicher, ob für Ihr Reiseland die Mitführpflicht gilt oder haben weitere Fragen rund um den Auslandsschutz und Ihre Kfz-Versicherung? Bei Fragen rund um die grüne Versicherungskarte und Auslandsreisen stehe ich Ihnen als Versicherungsmakler und Generationenberater gerne zur Verfügung.






