Im Schadenjahr 2024 ändert sich die Abrechnung bei Glasreparaturen bei KFZ-Versicherungen der KRAVAG und der R+V.
Glasbruchschäden sind im Rahmen der Teilkasko versichert. Versicherungen verzichten häufig auf den Abzug der Selbstbeteiligung bei Glasschäden, wenn die beschädigte Verglasung nicht ersetzt, sondern durch eine Partnerwerkstatt repariert wird.
Entgegen der Regelung in ihren Bedingungen haben KRAVAG und R+V bisher auch auf den Abzug der Selbstbeteiligung bei Glasreparaturen verzichtet, wenn im Vertrag kein Werkstattservice vereinbart war. Im Schadenjahr 2024 werden diese Versicherer gemäß den Bedingungen die Selbstbeteiligung immer abziehen, wenn die Glasreparatur nicht bei einem derer Glas-Dienstleister (junited Autoglas Deutschland GmbH und WINTEC Autoglas GmbH) vorgenommen wurde. Hierbei spielt es keine Rolle, ob ein (Glas-)Werkstattservice vereinbart wurde oder welche Bedingungen zugrunde liegen.
Tipp: Melden Sie sich bei einem Glasschaden direkt bei mir. Ich sorge für eine Terminvereinbarung und übermittle dabei gleich die notwendigen Daten für den Scheibenaustausch.
Ihr Vorteil durch mich:
Eine vorherige Schadenmeldung bei der Versicherung ist so nicht notwendig.