Hinterbliebenengeld
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Hinterbliebenengeld
Der Tod eines nahestehenden Menschen reißt einem den Boden unter den Füßen weg. Und trotzdem müssen nach einiger Zeit Dinge geregelt werden, die man sich vorher nie vorstellen wollte. Was viele nicht wissen: Wenn jemand durch das Verschulden eines Dritten stirbt, zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall oder einem schweren Behandlungsfehler, kann es für enge Angehörige zusätzlich einen gesetzlichen Geldanspruch geben – das sogenannte Hinterbliebenengeld.
Das ist eine gesetzliche Geldleistung für Menschen, die dem Verstorbenen besonders nahestanden. Voraussetzung ist, dass die Person durch das schuldhafte Verhalten eines Dritten ums Leben gekommen ist.
Der Anspruch richtet sich gegen den Verursacher oder dessen Haftpflichtversicherung. Zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall. Auch bei einem groben ärztlichen Fehler mit Todesfolge kann es in Betracht kommen.
Es geht dabei nicht um materielle Schäden wie Beerdigungskosten oder entgangenes Einkommen, sondern um eine Entschädigung für das seelische Leid.
Höhe und Berechtigte
Hinterbliebene müssen in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis zum Verstorbenen gestanden haben.
Ein solches Näheverhältnis gilt immer bei Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern, Eltern und Kindern. In diesen Fällen muss man nichts weiter nachweisen. Auch andere nahestehende Personen können anspruchsberechtigt sein, müssen dann aber das enge persönliche Verhältnis darlegen.
Der Anspruch steht jedem Berechtigten einzeln zu. Jeder kann für sich eine eigene Entschädigung verlangen.
Das Gesetz nennt keine festen Beträge, sondern spricht von einer „angemessenen Entschädigung in Geld“. Die Höhe legt, wenn es keine Einigung gibt, das Gericht fest. In der Praxis bewegen sich die zugesprochenen Beträge bis zu 25.000 Euro pro Hinterbliebenem.
Was ist es nicht ist
Hinterbliebenengeld ist keine Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung und keine Leistung aus einer privaten Lebensversicherung. Diese Bausteine ergänzen sich und haben unterschiedliche Aufgaben.
Hinterbliebenenrenten sollen den dauerhaften Wegfall eines Einkommens abfedern und sind an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft. Das Hinterbliebenengeld ist dagegen unabhängig von Rentenbeiträgen oder Einkommen.
Einordnung in die Notfallplanung
Hinterbliebenengeld zu kennen ist Teil der Notfallplanung. Wer heute vorsorgt, sollte drei Bereiche zusammendenken: Rechtliche Vorsorge, also Vollmachten und Verfügungen. Finanzielle Absicherung in Form der Versicherungen. Und: Ordnung der Unterlagen mit Hilfe des Notfallordners.
Sind diese Dinge nicht geregelt, werden Leistungen wie Hinterbliebenengeld häufig gar nicht geltend gemacht, weil niemand weiß, was möglich und wer zuständig ist. Oder weil man sich schlicht mit allem überfordert fühlt. Liegt alles geordnet vor, können Angehörige im Ernstfall deutlich leichter handeln und Ansprüche durchsetzen und haben dann auch die Kraft, das Hinterbliebenengeld durchzusetzen.
Jetzt zu regeln
Damit Ihre Familie im Ernstfall nicht „im Regen steht“, helfen diese Schritte:
- Risikolebensversicherung prüfen: Reicht die Versicherungssumme, um Kredite, Lebenshaltung und Zukunftsprojekte Ihrer Familie abzusichern? Prüfen Sie, ob der Vertrag noch zu Ihrer Lebenssituation passt.
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Sorgen Sie für rechtssichere Dokumente, die alle wichtigen Bereiche abdecken. So vermeiden Sie, dass ein Gericht einen Betreuer einsetzen muss.
- Notfallordner anlegen: Sammeln Sie an einem zentralen Ort alle wichtigen Unterlagen und eine Übersicht über Verträge, Konten und Ansprechpartner. Damit schaffen Sie für Ihre Angehörigen im Ernstfall Klarheit statt Chaos.
- Familie informieren: Sprechen Sie über Ihre Vorsorge. Wichtig ist, dass Ihre Lieben wissen, wo Unterlagen liegen und was sie im Notfall erledigen müssen.
- Regelmäßige Aktualisierung: Prüfen Sie alle ein bis drei Jahre, ob Ihre Vorsorge noch zu Ihrem Leben passt.
Meine Unterstützung
Nutzen Sie dieses Thema als Anlass, Ihre eigene Absicherung zu überprüfen: von der Risikolebensversicherung über Vollmachten und Patientenverfügung bis hin zu einem klar strukturierten Notfallordner. Wenn Sie möchten, unterstütze ich Sie gern persönlich dabei, Ihre Unterlagen zu ordnen, Versorgungslücken aufzudecken und eine Vorsorgestrategie zu entwickeln, mit der Ihre Familie im Ernstfall bestmöglich geschützt ist. Auf meiner Homepage finden Sie meine Leistungen hierzu auf der
Seite Generationenberater.










