Neue Ära der PKV Beitragsmeldung
Die neue Ära der PKV-Beitragsmeldung:
Was auf Privatversicherte ab 2026 zukommt
Eine fundamentale Veränderung steht bevor: Das Papierbescheinigungsverfahren für private Krankenversicherungsbeiträge wird durch einen vollständig digitalen Datenaustausch ersetzt. Diese bedeutende Modernisierung im Lohnsteuerabzugsverfahren bringt sowohl Vereinfachungen als auch neue Regelungen mit sich, die jeden Privatversicherten betreffen können.
Der Digitale Wandel im Überblick
Automatisierte Datenübermittlung
Ab dem 1. Januar 2026 gehören Papierbescheinigungen der Vergangenheit an. Stattdessen übermitteln die Versicherungsunternehmen die Beitragsdaten direkt an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), welches diese über das ELStAM-Verfahren an die Arbeitgeber weiterleitet. Diese Umstellung erfolgt vollständig automatisiert und erfordert normalerweise keine Handlungen seitens der Versicherten.
Neue Datenmerkmale im ELStAM-System
Das System wird um zwei wichtige elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale erweitert:
- Höhe der monatlichen PKV-Beiträge für den steuerfreien Arbeitgeberzuschuss nach § 3 Nr. 62 EStG
- Höhe der monatlichen PKV-Beiträge für die Berechnung der Vorsorgepauschale nach Abzug eventueller steuerfreier Zuschüsse
Umfassende Anwendung
Die neue Regelung gilt unabhängig vom beruflichen Status der versicherten Person. Das bedeutet: Ob Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Rentner – alle Privatversicherten sind von der Umstellung betroffen. Auch mitversicherte Personen wie Ehepartner oder Kinder werden erfasst, ihre Beiträge werden dem Hauptversicherungsnehmer zugeordnet.
Das Widerspruchsrecht und seine Konsequenzen
Versicherungsnehmer können der elektronischen Datenübermittlung widersprechen. Dieser Widerspruch kann sehr differenziert ausgeübt werden:
- Bezogen auf die Höhe der Beiträge
- Für bestimmte Beitragsarten
- Für einzelne Besteuerungszeiträume
- Für ausgewählte versicherte Personen
- Für einzelne Vertragsbestandteile
Steuerliche Nachteile bei Widerspruch
Bei einem Widerspruch entstehen jedoch erhebliche steuerliche Nachteile:
- Keine Berücksichtigung im Lohnsteuerabzug: Die Beiträge werden nicht bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt
- Papierbescheinigungen unwirksam: Arbeitgeber dürfen nach einem Widerspruch keine Papierbescheinigungen mehr verwenden
- Höhere Steuerbelastung: Dies führt zu einer sofortigen Erhöhung der monatlichen Lohnsteuer
Übergangsregelungen für technische Probleme: Zweijährige Kulanzphase
Für die Jahre 2026 und 2027 gilt eine Übergangsregelung: Bei technischen Problemen dürfen Arbeitgeber noch Papierbescheinigungen als Ersatz verwenden. Diese Regelung greift jedoch nur, wenn kein Widerspruch des Versicherungsnehmers vorliegt.
Wegfall der Mindestvorsorgepauschale
Fundamentale Änderung in der Steuerberechnung
Eine der gravierendsten Änderungen ist die Abschaffung der Mindestvorsorgepauschale. Bisher wurde pauschal mit 12 Prozent des Arbeitslohns (maximal 1.900 Euro für Arbeitnehmer, 2.800 Euro für Selbstständige) gerechnet.
Ab 2026 werden stattdessen die tatsächlich übermittelten PKV-Beiträge berücksichtigt – nach Abzug eventueller steuerfreier Arbeitgeberzuschüsse.
Auswirkungen auf verschiedene Steuerklassen
Diese Änderung kann besonders in den Steuerklassen V und VI zu einer höheren Lohnsteuerbelastung führen. Betroffen sind insbesondere:
- Ehepartner in Steuerklasse V: Wenn der Partner in Steuerklasse III keine eigenen PKV-Beiträge zahlt
- Arbeitnehmer mit Nebentätigkeit: In Steuerklasse VI für die Nebentätigkeit
- Teilzeitbeschäftigte: Mit geringeren Beiträgen als die bisherige Pauschale
Besonderheiten für verschiedene Beschäftigungsgruppen
Beamte und Beihilfeberechtigte
Beamte profitieren besonders von der Digitalisierung. Da sie oft nur einen Teil der Krankenversicherungsbeiträge selbst tragen (der Rest wird durch die Beihilfe abgedeckt), führt die automatische Übermittlung zu einer präziseren Steuerberechnung.
Selbstständige und Freiberufler
Selbstständige sind von der Datenübermittlung betroffen, auch wenn sie keine Lohnsteuer zahlen. Die Daten werden für die Einkommensteuerveranlagung verwendet und können bei Einkommensteuervorauszahlungen berücksichtigt werden.
Rentner
Auch Rentner mit privater Krankenversicherung sind einbezogen. Dies ist besonders relevant für die Besteuerung von Betriebsrenten und anderen steuerpflichtigen Rentenbezügen.
Praktische Tipps für Versicherte
Kontaktdaten aktuell halten
Stellen Sie sicher, dass Ihr Versicherungsunternehmen über Ihre aktuelle Steueridentifikationsnummer verfügt. Diese wird für die Datenübermittlung zwingend benötigt.
Beitragsänderungen beachten
Änderungen der Versicherungsbeiträge werden zeitgleich mit der Mitteilung an Sie auch an das BZSt übermittelt. Prüfen Sie daher Ihre Lohnabrechnung nach Beitragsänderungen auf korrekte Berücksichtigung.
Widerspruchsrecht überdenken
Überlegen Sie sich gut, ob Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchten. Die steuerlichen Nachteile können erheblich sein und überwiegen oft die Vorteile des Datenschutzes.
Fazit: Vorbereitung auf die Digitalisierung
Die Digitalisierung der PKV-Beitragsmeldung stellt einen wichtigen Schritt zur Modernisierung des Steuersystems dar. Während sie für die meisten Versicherten Vereinfachungen bringt, können sich durch den Wegfall der Mindestvorsorgepauschale durchaus höhere Steuerbelastungen ergeben.
Besonders wichtig ist es, sich frühzeitig über die Auswirkungen zu informieren und gegebenenfalls steuerliche Anpassungen vorzunehmen. Die Übergangsregelungen bieten dabei eine gewisse Sicherheit für den Fall technischer Probleme.
Bei Fragen rund um die Private Krankenversicherung stehe ich Ihnen als Versicherungsmakler und Generationenberater gerne zur Verfügung.