Krankenversicherung auf Reisen
Langzeit-Auslandsaufenthalt: So bleibst du optimal krankenversichert
Wer als junger Mensch für längere Zeit ins Ausland geht – sei es für ein Studium, Work & Travel oder ein Gap Year – muss seine Krankenversicherung sorgfältig planen. Hier findest du die wichtigsten Optionen und Tipps, damit du während deines Auslandsaufenthaltes und bei der Rückkehr nach Deutschland bestens abgesichert bist.
Krankenversicherung im Ausland: Was gilt für junge Menschen für Reisen bis zu und über 8 Wochen?
- Unter 25 und in Ausbildung: Solange du dich in deiner ersten Ausbildung befindest, bist du als gesetzlich Versicherter meist über die Familienversicherung der Eltern abgesichert, wenn diese auch gesetzlich versichert sind. Du brauchst eine private Auslandskrankenversicherung, da selbst in der EU Kostenrisiken entstehen, zum Beispiel bei einem notwendigen Rücktransport nach einem Unfall oder bei Krankheit. Bei Reisen bis zu 8 Wochen reichen die günstigen Jahrespolicen für ca. 10 Euro Jahresbeitrag.
- Über 25 oder nicht mehr in Ausbildung: Die Familienversicherung endet. Du musst dich selbst in der Gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichern und für Auslandsaufenthalte unbedingt eine eigene Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Wenn deine Familie eine Familien-Auslandsreise-Krankenversicherung hat, fällst du spätestens dann automatisch dort heraus, ohne dass es hierüber eine Mitteilung gäbe.
Langzeit-Auslandsreise-Krankenversicherung: Pflicht ab Tag 1
Für Reisen, die länger als acht Wochen dauern, reicht eine normale Auslandskrankenversicherung nicht mehr. Du benötigst eine spezielle Langzeit-Auslandsreisekrankenversicherung – und zwar ab dem ersten Tag deiner Reise. Sie schützt dich umfassend, übernimmt Arzt- und Krankenhauskosten und sichert auch den Rücktransport nach Deutschland ab.
GKV-Anwartschaft: Mitgliedschaft ruhen lassen
Planst du, nach deinem Auslandsaufenthalt nach Deutschland zurückzukehren, kannst du eine Anwartschaftsversicherung bei deiner gesetzlichen Krankenkasse (GKV) abschließen. Damit „ruht“ deine Mitgliedschaft, und du kannst nach der Rückkehr unkompliziert wieder einsteigen. Während der Anwartschaft bist du im Ausland nicht über die GKV versichert – eine private Auslandskrankenversicherung ist also zwingend. Die Anwartschaft ist günstiger, als die Mitgliedschaft als "sonstiger Versicherter ohne Beschäftigung". Und Leistungen sind über die private Versicherung versichert.
GKV-Abmeldung ohne Wohnsitzabmeldung
Noch günstiger ist es, wenn man auch die Beiträge für die Anwartschaft sparen kann.
Da es in Deutschland eine Versicherungspflicht gibt, bedeutet das, dass du deinen Wohnsitz für die Zeit der Reise in Deutschland abmeldest. Doch dafür muss man auf das Rathaus und es kostet Gebühren.
Doch: Du musst nicht zwingend deinen deutschen Wohnsitz abmelden, um aus der GKV auszutreten. Nach § 190 Abs. 13 Nr. 2 SGB V kannst du dich abmelden, wenn du nachweist, dass du "dauerhaft" im Ausland lebst und dort anderweitig krankenversichert bist. Als Nachweise dienen zum Beispiel die Police deiner Auslandskrankenversicherung, ein Mietvertrag oder ein Visum. Sprich rechtzeitig mit deiner Krankenkasse, um alle Formalitäten zu klären. Wenn man seinen Wohnsitz nicht abmeldet, werden die Unterlagen geprüft und es handelt sich dabei immer um eine Einzelfallentscheidung.
Wenn du zurückkehrst und dann direkt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst, ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung sichergestellt.
Auslandsaufenthalt während des Studiums
Wenn du studierst und an einer deutschen Universität in dieser Zeit immatrikuliert bist, kannst du keine Anwartschaft beantragen und auch die Abmeldung bringt keinen Vorteil. Denn du bleibst pflichtversichertes Mitglied der GKV unabhängig vom Wohnsitz. Die Befreiung ist also zum Beispiel für die Zeit nach einem Studium vor Beginn einer Beschäftigung möglich.
Fazit: Gut planen, doppelt absichern
- Für Langzeitreisen ist ab Tag 1 eine Langzeit-Auslandsreisekrankenversicherung Pflicht.
- Die Anwartschaft in der GKV sichert dir das Rückkehrrecht, ist aber für junge Leute in vielen Fällen nicht zwingend hierfür, da es die Versicherungspflicht in Deutschland gibt.
- Eine vollständige Abmeldung aus der GKV ist auch ohne Wohnsitzabmeldung möglich, wenn du den Auslandsaufenthalt und deine Versicherung nachweist.
So gehst du sicher, dass du im Ausland und nach der Rückkehr nach Deutschland optimal geschützt bist – ohne Versicherungslücken. Achte jedoch darauf, dich bei der Rückkehr sofort um die Krankenversicherung zu kümmern, damit du nicht in deiner Heimat einen ungeklärten Krankenversicherungsstatus hast.