Blog-Layout

Immobilien erben wird teurer

Ralph Audörsch • Nov. 26, 2022

Planvolle Weitergabe des Immobilienvermögens wird noch wichtiger

Die erste Steuererhöhung 2023 kommt direkt zu Neujahr. In Form der Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Zu finden ist dieses im Jahressteuergesetz unter der Überschrift "Anpassung der Vorschriften der Grundbesitzbewertung".


Bis zu 50% mehr Steuer können ab nächstem Jahr fällig werden, wenn eine Immobilie vererbt oder verschenkt wird. 
Dabei wird nicht direkt an der Steuerschraube gedreht, sondern das Ertragswertverfahren geändert. Der zweite Hebel ist die Erhöhung des Regionalfaktors. In der Spitze liegt dieser Multiplikator bei 1,1. Zukünftig bei 1,5. Je nach nach Region wird es doppelt teurer durch die Bewertung des Hauses und die Bewertung der Lage dieses Hauses.


Bislang kann man Immobilien zumindest innerhalb der Familie erbschaftssteuerfrei oder schenkungssteuerfrei weitergeben. Zum einen, dadurch, dass die Familie mindestens 10 Jahre im Haus wohnen bleibt, zum anderen durch die hohen Freibeträge. Ein Ehegatte hat 500.000 Euro Freibetrag. Die Kinder 400.000 Euro. Eine Lebensgefährtin ohne Trauschein hat aber lediglich 20.000 Euro.


Mit der Gesetzesänderung kann die Immobilie über Nacht erheblich mehr wert sein. Und schnell ist der Freibetrag überschritten und Erbschaftssteuer zu zahlen. Bei Wohnhäusern und Eigentumswohnungen dürfte der Anstieg „leicht bei 20 bis 30 %“ liegen, schätzt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Bei gewerblichen Immobilien steht eine Verdoppelung im Raum, hat die „WirtschaftsWoche“ ausgerechnet.


Ein Haus soll für die Steuerberechnung am gemeinen Wert geschätzt werden. Also an dem Preis, der aktuell bei einem Verkauf zu realisieren sein könnte. Wie stark die Immobilienpreise in den letzten Jahren gestiegen sind, dürfte jedem aufgefallen sein. Und hier kann man sich auch schon vorstellen, wo der Streit mit dem Finanzamt beginnt. Welchen Wert hat das Haus? Gegen zu hohe behördliche Bewertungen gilt es sich zu wehren. Hilfreich ist ein Sachverständigengutachten, um gegen Steuerbescheide aus der Amtsstube Widerspruch einzulegen.


Doch schon vorher kann man aktiv werden: Freibeträge frühzeitig nutzen! Für 2022 noch einen Notartermin zu bekommen, um noch unter alten Prämissen ein Haus zumindest teilweise zu übertragen, wird schwierig werden und überstürzt sollten solche Entscheidungen ohnehin nicht fallen.


Stattdessen gilt es, das Thema noch ernster zu nehmen und langfristig zu planen, um Freibeträge mehrfach zu nutzen. Nach 10 Jahren stehen sie wieder zur Verfügung. Familien vergessen bei der Vermögensaufstellung immer wieder, wie "steinreich" sie sind. Das selbstgenutzte Haus plus bei manchen die geerbte Immobilie der Eltern macht viele unbewusst zu Millionären. Zumindest für das Finanzamt.



Mehr zum Thema Generationenberatung:

von Ralph 09 Mai, 2024
Wer im Koma liegt ruft seine E-Mails nicht mehr ab und wer stirbt, hinterlässt sein digitales Erbe. So bereitet man sich darauf vor.
von Ralph 05 Mai, 2024
Wenn die Vollmacht fehlt: Gesetzliche Betreuung - Schutz oder Schikane?
von Ralph 24 März, 2024
Das Erben ist mit teuren Tücken behaftet: Fristen, Freibetrag und Feststellungen zum Familienheim
von Ralph 24 März, 2024
Das neue Organspende-Register hilft, mehr Menschen zur Organspende zu ermutigen. Es ermöglicht eine klare und rechtlich verbindliche Entscheidung.
von Ralph 13 März, 2024
Nachlassdepot - Überraschung für die Erben
von Ralph 20 Dez., 2022
Das Notvertretungsrecht für Ehegatten soll für mehr Handlungsfähigkeit sorgen, doch es nutzt nur in wenigen Bereichen und auch nur kurz
Organspende
von Ralph 16 Mai, 2022
Die Schweiz hat abgestimmt: Jetzt gilt dort die Widerspruchslösung. Nicht so in Deutschland. Hier gilt die Entscheidungslösung. Das bedeutet: Jeder muss sich entscheiden. Mit einem Organspendeausweis oder noch besser in einer Patientenverfügung. Worauf ist zu achten?
von Ralph 13 Mai, 2022
Bestattung verfügen – so geht’s
von Ralph 04 Mai, 2022
BGH: Voraussetzungen für Gültigkeit

Themen suchen:
Share by: