Altersvorsorgedepot

Ralph Audörsch • 7. Juni 2026

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Altersvorsorgedepot und "Wohn-Riester" ab 2027

Was Sie jetzt wissen müssen – bevor Sie handeln

Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen. Am 27. März 2026 stimmte der Bundestag zu, am 8. Mai 2026 folgte der Bundesrat. Ab dem 1. Januar 2027 startet mit dem Altersvorsorgedepot die größte Reform der privaten Altersvorsorge seit Einführung der Riester-Rente. Für viele klingt das wie eine Befreiung: Endlich ETFs, endlich keine starren Garantien, endlich höhere Förderung. Doch wer jetzt vorschnell handelt, riskiert genau den Fehler, den er bei Riester vielleicht bereits gemacht hat – nur unter neuem Namen. Was das neue System bedeutet, wo die Fallen liegen und warum eine fundierte Beratung wichtig ist.


Das neue System im Überblick

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot, das die Riester-Rente im Neugeschäft ablöst. Bestehende Riester-Verträge laufen unter Bestandsschutz weiter. Ab 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden.

Die neue Förderlogik funktioniert beitragsabhängig: Der Staat zahlt 50 Cent je eingezahltem Euro bis zu 360 Euro im Jahr (also maximal 180 Euro Grundanteil) und 25 Cent je Euro auf weitere Einzahlungen bis zur Obergrenze von 1.800 Euro jährlich. Die maximale Grundzulage beträgt damit 540 Euro pro Jahr – deutlich mehr als die bisherige starre Riester-Grundzulage von 175 Euro. Für Kinder gibt es eine Kinderzulage von 100% des eingezahlten Eigenbeitrags, maximal 300 Euro je Kind und Jahr – bereits bei monatlichen Einzahlungen von 25 Euro wird die volle Kinderzulage erreicht. Wer vor dem 25. Geburtstag einen Vertrag abschließt, erhält einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus.

Neben reinen Depot-Lösungen ohne Garantie sind auch Garantieprodukte mit 80% oder 100% der eingezahlten Beiträge möglich – sowie ein kostengünstiges Standardprodukt mit einem gesetzlichen Kostendeckel von 1,0% Effektivkosten pro Jahr. Neu und wichtig: Erstmals sind auch Selbstständige, Freiberufler und Beamte förderberechtigt – eine echte Neuerung, die eine langjährige Lücke schließt.


Eigenheimförderung mit neuen Regeln

Die gute Nachricht für alle Immobilieninteressierten: Die Eigenheimrente ("Wohn-Riester") bleibt erhalten und wird ab 2027 in das neue Fördersystem integriert. Sowohl der Aufbau von Eigenkapital als auch die Tilgung von Wohnungsbaudarlehen für selbst genutztes Wohneigentum sind weiterhin förderfähig. Die vereinfachte Zulagenförderung gilt eins zu eins auch für die Eigenheimrente.

Gleichzeitig gibt es eine wesentliche Änderung: Die  Entnahmemöglichkeit für selbstgenutztes Wohneigentum war bisher zwingend in jedem Altersvorsorgevertrag enthalten – künftig kann der Anbieter sie anbieten, muss es aber nicht. Das bedeutet: Wer Eigenheimförderung plant und ein Altersvorsorgedepot abschließen möchte, muss explizit einen Anbieter wählen, der diese Option auch tatsächlich anbietet.

Auch beim Wohnförderkonto verbessert sich einiges: Die bisherige jährliche 2-prozentige Erhöhung des Wohnförderkontos entfällt, und der Besteuerungszeitraum in der Rentenphase wird von 20 auf 5 Jahre verkürzt.


Warnung: Nur eine Förderlogik!

Hier liegt das größte Risiko, das in der öffentlichen Diskussion noch viel zu wenig beachtet wird. Für eine Person gilt jeweils nur eine Förderlogik. Wer ein neues Altersvorsorgedepot abschließt, stellt damit das gesamte Fördersystem für sich um – die bisherige Riester-Förderung kann dann nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Wer also noch einen laufenden Riester-Vertrag hat und vorschnell ein Altersvorsorgedepot eröffnet, verliert automatisch den Bestandsschutz für seinen Altvertrag. Die Frage ist deshalb nicht: Soll ich ein Altersvorsorgedepot abschließen? Die Frage lautet: Welcher Förderweg ist für mich jetzt und in Zukunft der bessere?

Ein konkretes Beispiel zeigt, warum diese Entscheidung komplex ist: Stellen Sie sich eine Person im Midi-Job mit einem Jahreseinkommen von ca. 18.000 Euro und zwei Kindern (nach 2008 geboren) vor. Im Riester-System muss sie nur einen Mindesteigenbeitrag von ca. 60 Euro jährlich einzahlen, um die volle Förderung zu erhalten: 175 Euro Grundzulage plus 2 × 300 Euro Kinderzulage = 775 Euro staatliche Förderung auf nur 60 Euro Eigenbeitrag. Das entspricht einer Förderquote von weit über 1.000%. Im  neuen Altersvorsorgedepot hingegen knüpft die Förderung direkt an den Eigenbeitrag an, In diesem Fall bleibt Riester klar die überlegene Lösung.


Garantien: Was steckt hinter 0%, 80% und 100%?

Das neue System ermöglicht drei Garantiestufen: keine Garantie, 80% Beitragsgarantie oder 100% Beitragsgarantie der eingezahlten Beiträge zu Rentenbeginn. Welche Stufe sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal beantworten – es hängt davon ab, was sonst an Vermögen vorhanden ist.

Wer neben dem Altersvorsorgedepot noch ein schuldenfreies Eigenheim, vermietete Immobilien oder ein freies Wertpapierdepot besitzt, kann es sich leisten, das Depot ohne Garantien zu wählen und damit die höchsten Renditechancen zu nutzen. Wer das geförderte Depot als einzigen Baustein der privaten Vorsorge hat, sollte die Garantiestufe gut abwägen – und dabei auch den Zeithorizont bis zum Rentenbeginn berücksichtigen. Die Entscheidung gehört in ein Gesamtportfolio-Konzept, nicht in eine Produktbroschüre.


Was bereits am Markt ist – und warum Sie noch warten sollten

Erste Anbieter haben ihre Produktpläne bereits vorgestellt. Fidelity International plant ab dem 1. Januar 2027 ein Angebot über die Fondsplattform FFB, das aktiv gemanagte ETF-Strategien mit einem lebensphasenorientierten Gleitpfad kombiniert. Meine Kunden, die bereits ein FFB-Depot haben, können dieses also dann auch für das Altersvorsorge-Depot nutzen und müssen kein weiteres eröffnen.

Union Investment hat unter dem Namen UniVorsorge drei Produkte angekündigt: ein Standardprodukt mit aktiven ETFs, ein aktiv gemanagtes Produkt ohne Kapitalgarantie und ein Produkt mit 100% Beitragsgarantie. Entscheidend: Die konkreten laufenden Kosten hat Union Investment noch nicht kommuniziert – diese sollen erst im Herbst 2026 bekanntgegeben werden.

Das ist der Kern des Ratschlags, den ich Ihnen gebe: Warten Sie! Ein seriöser Kostenvergleich ist erst möglich, wenn viele Produktangebote und deren tatsächlichen Gebühren vorliegen. Wer jetzt das erste verfügbare Produkt abschließt, riskiert unnötig hohe Kosten zu zahlen und wiederholt damit den Fehler vieler Riester-Verträge.


Die Schwächen des staatlichen Standardprodukts

Das gesetzlich vorgesehene Standardprodukt klingt verlockend: kostengünstig, einfach, staatlich geregelt. Doch es hat strukturelle Schwächen, die man kennen muss.

Der Kostendeckel von 1% Effektivkosten pro Jahr mag auf den ersten Blick günstig klingen. In einem Markt mit wirklich kosteneffizienten ETFs ist das allerdings immer noch teuer, wenn es keine zusätzlichen wertvollen Management-Leistungen gibt.

Das Standardprodukt bietet zudem nur zwei vorgegebene Investmentfonds  – einen defensiven und einen chancenorientierten. Wer eine individuelle Fondsstrategie, gezielte Brancheninvestments oder eine spezifische ESG-Ausrichtung wünscht, wird damit nicht bedient. Das staatliche Standardprodukt wird außerdem voraussichtlich keine Wohnentnahme-Option enthalten, was Wohn-Riester-Interessenten von vornherein ausschließt.


Versicherung oder Depot?

Nicht alle Altersvorsorgedepots werden reine Wertpapierdepots sein. Versicherungsgesellschaften werden das Altersvorsorgedepot auch im Versicherungsmantel anbieten.

Ein reines Depot-Altersvorsorgeprodukt bei einer Bank oder einem Fintech ist unkompliziert, oft kostengünstiger und flexibel. Es hat keine biometrische Absicherung: Stirbt der Sparer während der Ansparphase, geht das angesparte Kapital ohne die staatlichen Zulagen in den Nachlass über. Die erhaltenen Zulagen müssen zurückgezahlt werden, sofern das Kapital nicht auf den eigenen Altersvorsorgevertrag des Ehepartners übertragen wird (Ehegattenprivileg).

Eine Versicherungslösung ermöglicht es, das Altersvorsorgedepot mit  Hinterbliebenenrente oder einem Berufsunfähigkeitsschutz zu verbinden.  Das allerdings außerhalb des geförderten Vertrages als Zusatzversicherung. Hier ist noch abzuwarten, wie solche Angebote konkret aussehen werden. Zudem kann die Rentenphase als echte lebenslange Leibrente ausgestaltet werden – das schützt gegen das Langlebigkeitsrisiko, das beim reinen Auszahlplan bis 85 latent vorhanden bleibt. Hier könnte die Versicherungslösung mit garantierten Rentenfaktoren gegenüber dem Depot Planungssicherheit geben.

Alle Leistungen – egal ob Depot oder Versicherungsmantel – werden im Rentenalter mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. In der Ansparphase fällt generell keine Abgeltungssteuer an – das gilt für beide Produktformen gleichermaßen.

Der Versicherungsmantel bietet kein steuerliches Todesfallprivileg gegenüber dem reinen Depot. Versicherungslösungen kennen jedoch ein "Bezugsrecht" im Todesfall, das auch beim Altervorsorgedepot Anwendung finden dürfte. Damit könnte das Kapital außerhalb des Nachlasses an einen Begünstigten fließen.



Mein Beratungsangebot

Die Reform schafft Chancen – und Fallstricke. Als ungebundener Versicherungsmakler und Generationenberater analysiere ich Ihre gesamte Vorsorgesituation: bestehende Riester-Verträge, Wohn-Riester-Pläne, Garantiebedarf, Immobilienvermögen, freie Depots und biometrische Absicherung. Ich vergleiche Angebote anbieterneutral – also nicht das, was ein einzelnes Institut bewirbt, sondern das, was zu Ihrer Lebenssituation passt.

Mein Angebot gilt für drei Gruppen gleichermaßen: für Riester-Sparer, die prüfen möchten, ob ein Wechsel sinnvoll ist; für Menschen ohne bisherige Riester-Förderung, die 2027 neu einsteigen wollen; und für Selbstständige, die erstmals die Möglichkeit staatlicher Förderung nutzen können. Vereinbaren Sie hierzu ein unverbindliches Gespräch – damit Sie 2027 mit klarer Strategie starten, nicht mit dem nächsten Kompromiss.


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