Teilrente oder Aktivrente

Ralph Audörsch • 2. März 2026

Auf 0,01% Rente verzichten und dafür Vorteile sichern

Die Politik gibt Ihnen mit Aktivrente, Minijob, Teilrente und Rentenaufschub mehrere Stellschrauben in die Hand, um Ihr Einkommen im Ruhestand deutlich zu verbessern. Die weniger gute: Ohne Planung können Steuer- und Sozialabgabeneffekte dazu führen, dass am Ende weniger übrig bleibt als gedacht – oder dass wichtiger Schutz wie Krankengeld unbewusst verloren geht. Nur wer aktiv plant und die Werkzeuge nutzt, kann den Ruhestand finanziell optimal gestalten.

Minijob statt Aktivrente

Seit 2026 können Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und sozialversicherungspflichtig weiterarbeiten, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. So attraktiv das klingt: Auf diesen Lohn fallen weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Einkommen oberhalb von 2.000 Euro bleibt steuerpflichtig.


Wenn Sie ca. 700 Euro über eine Aktivrente hinzu verdienen wollen, sollten Sie vorher rechnen!

Beim Minijob können Sie 603 Euro im Monat hinzu verdienen und Netto meist mehr rausholen, als bei einem etwas höheren Betrag über die Aktivrente. Auch beim Minijob fallen keine Steuern für Sie an, da der Arbeitgeber eine pauschale Abgabe abführt. Lassen Sie sich von der Rentenversicherungspflicht für Minijober befreien, entfallen auch die Sozialabgaben. Somit bleibt mit weniger Arbeit und etwas geringerem Lohn das gleiche Netto übrig und die Bürokratie zur Aktivrente entfällt vollständig.


Update Juli 2026: Minijob unter Reformdruck
Die beschriebenen Vorteile des Minijobs – wenig oder keine Sozialabgaben für Beschäftigte und eine attraktive Netto‑Situation – stehen politisch massiv in der Kritik. Die Rentenkommission der Bundesregierung empfiehlt ausdrücklich, den steuer‑ und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs abzuschaffen und geringfügige Beschäftigungen verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Ausnahmen sollen nur noch für Schülerinnen und Schüler gelten. Ziel ist es, Schutzlücken in der Altersvorsorge zu schließen, weil viele Minijobber heute entweder gar keine oder nur sehr geringe Rentenansprüche erwerben. Ob und wann diese Vorschläge umgesetzt werden, ist offen – wer seine Ruhestandsplanung auf Minijobs stützt, sollte aber damit rechnen, dass der Minijob langfristig eher ein Auslaufmodell als ein verlässlicher Baustein für die Altersvorsorge ist.

Teilrente 99,99%

Besonders spannend  ist die sogenannte 99,99%-Teilrente. Hier wird nicht die Vollrente, sondern eine Teilrente beantragt – man verzichtet auf mindestens 0,01% der Rente, also nur auf ein paar Cent im Monat. Der große Vorteil: Anders als bei der Vollrente bleibt der Anspruch auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen, solange eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt.


Update Juli 2026: GKV Beitragsstabilisierungsgesetz

Für Versicherte besteht ab 2027 kein Anspurch auf Krankengeld, wenn sie eine Teilrente beziehen, die mehr als zwei Drittel der Vollrente beträgt.


Gleichzeitig laufen weiterhin Rentenbeiträge aus der Arbeit, sodass sich die spätere Rente noch etwas erhöht. Die Teilrente 99,99% ist nicht an ein bestimmtes Höchstalter gebunden – sie kann grundsätzlich so lange bezogen werden, wie man möchte. Sobald ein Anspruch auf eine Altersrente besteht, kann die Teilrente beantragt werden. Es gibt auch keine Alters-Obergrenze. Sie kann zeitlich unbegrenzt bezogen werden. Es müssen auch nicht 99,99% sein. Jede Prozentaufteilung ist denkbar. Kombiniert mit der Aktivrente ergibt sich eine interessante Mischung:

  • Sie beziehen fast die volle Rente oder darunter so viel Sie wollen
  • sichern sich Krankengeld- und teilweise auch Arbeitslosengeldanspruch, Einschränkung 2/3 siehe oben!
  • arbeiten weiter sozialversicherungspflichtig und bauen zusätzliche Entgeltpunkte auf
  • und nutzen obendrauf den Steuerfreibetrag der Aktivrente bis zu 2.000 Euro monatlich


DIe Kombinationsmöglichkeit ist vielen nicht bewusst. Die Aktivrente ist aber nur an zwei Voraussetzungen geknüpft: Die Regelaltersgrenze muss erreicht sein und es muss eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegen. Das Gesetz verlangt dabei nicht, dass eine Vollrente bezogen wird – ausdrücklich können auch Personen profitieren, die „noch keine Rente oder nur eine Teilrente bekommen". Die Konstellation ist besonders vorteilhaft, weil sie Steuerbonus, sozialen Schutz und Rentenaufbau gleichzeitig ermöglicht.


Wer Angehörige pflegt und gleichzeitig nur eine Teilrente bezieht, kann weiterhin Rentenpunkte über die Pflegekasse aufbauen – das fällt bei einer Vollrente weg!

Booster vorweg: Rente aufschieben

Wer seine Rente nicht sofort mit Erreichen der Regelaltersgrenze beantragt, sondern später startet, erhält für jeden Aufschubmonat einen Rentenzuschlag von 0,5%, also 6% pro Jahr. Zusätzlich fließen für die weitere Arbeit weiter Rentenbeiträge, die weitere Entgeltpunkte bringen. Langfristig kann das die Monatsrente deutlich erhöhen. Drei Booster wirken:

  1. Ein Teil des Lohns gilt als Aktivrente: Die ersten 2.000 Euro bleiben steuerfrei.
  2. Höhere Rente später: 0,5% mehr pro Aufschubmonat
  3. Zusätzliche Rentenpunkte: Durch weiterhin eingezahlte Beiträge

Konkrete Schritte ab 50

Es gibt keine „eine“ richtige Lösung. Oft ist eine Kombination sinnvoll, zum Beispiel zuerst Aufschub mit Aktivrente, später Wechsel in Teilrente 99,99% mit reduzierter Arbeitszeit. Die Planung des Ruhestands sollte ab 50 beginnen. Aus "Altervorsorge" wird dann echte "Ruhestandsplanung".

Zunächst müssen Sie Klarheit haben, welche Bausteine Sie für den Ruhestand schon haben und wie Sie jeder einzelne davon unterstützen kann. Gibt es noch Lücken? Wie lange können Sie sich vorstellen, zu arbeiten? Gibt es aktuell Liquidiät, um die finanzielle Versorgung im Ruhestand noch aufzubessern? Sollte man dafür freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen oder lieber privat vorsorgen? Wenn Sie noch mindestens 12 Jahre bis dahin Zeit haben, können Sie dafür noch weitere Steuervorteile nutzen. Änderungen bei privater und betrieblicher Vorsorge (Riester-Aus, Altersvorsorgedepot, BRSG II) sollten in die Planung einbezogen werden. Mit meinem "Financial-Planning-Programm" unterstütze ich Sie dabei gerne, damit Sie mit klarem Blick die Weichen stellen.


Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rentenberatung. Die beschriebenen Instrumente basieren auf dem Rechtsstand März 2026 (aktualisiert Juli 2026 zur Teilrente) und können sich durch kommende Reformen schnell ändern.


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