Rentner ohne Kapitalrente

Ralph Audörsch • 11. Juli 2026

Übergangsfaktor und Kapitalrente

Im Juni 2026 hat die Alterssicherungskommission der Bundesregierung ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen vorgelegt. Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas haben angekündigt, das Paket vollständig umsetzen zu wollen.


Nachhaltigkeitsfaktor dämpft die Rente

Stellen Sie sich eine gemeinsame Kasse vor, in die alle einzahlen, und aus der später Geld herausgenommen wird. Solange genug einzahlen, klappt das. Wenn aber immer weniger einzahlen und immer mehr entnehmen, wird es eng. Dann muss man entweder die Beiträge erhöhen oder dafür sorgen, dass die Auszahlungen langsamer steigen. Dafür wurde 2004 der Nachhaltigkeitsfaktor eingeführt. Ab 2032 empfiehlt die Alterssicherungskommission, den Nachhaltigkeitsfaktor wieder voll zu aktivieren (Empfehlung 14: Erkläre ich im Detail hier: Artikel "Nachhaltigkeitsfaktor"

Lesen Sie gerne erst dort den Artikel, bevor Sie hier weiterlesen.


Der Übergangsfaktor soll die „Lückenjahrgänge“ schützen

Hier hat die Kommission ein Problem erkannt. Der Nachhaltigkeitsfaktor bremst ab 2032. Gleichzeitig braucht die Kapitalrente viele Jahre, bis sie spürbar wirkt. Wer also zwischen 2032 und Mitte der 2040er Jahre in Rente geht, hat dafür kaum Ansparzeit. Genau diese Gruppe würde die Bremse spüren, ohne schon nennenswert von der Kapitalrente zu profitieren. Dafür soll Empfehlung 15 sorgen mit dem Übergangsfaktor. Wer ab 2032 neu in Rente geht und noch nicht ausreichend von der Kapitalrente profitieren konnte, bekommt einen Niveauzuschlag. Ziel ist, dass das Rentenniveau beim Einstieg mindestens so hoch ist wie heute.

Entscheidend ist die Finanzierung: Der Zuschlag kommt nicht aus Rentenbeiträgen, sondern aus Steuermitteln. Damit tragen nicht nur Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Last, sondern alle über den Staatshaushalt. Das betrifft auch Gruppen wie Beamte oder Selbstständige, die über ihre Steuern mitfinanzieren. Der Übergangsfaktor soll schrittweise auslaufen, sobald die Kapitalrente das Niveau aus eigener Kraft stützt. Er ist also als Brücke gedacht, nicht als Dauerlösung.


Die gesetzliche Kapitalrente als langfristiger Baustein

Die Kapitalrente (Empfehlung 28) ist der dritte Teil dieser Überlegungen. Nach schwedischem Vorbild sollen für alle Beitragszahler individuelle Kapitalkonten entstehen. Geplant ist ein Zusatzbeitrag von 2 Prozent des Bruttoeinkommens, paritätisch geteilt (je 1 Prozent Arbeitnehmer/Arbeitgeber). Starten soll das schrittweise ab 2028, zunächst mit 0,5 Prozent. Das Geld soll in einen staatlich verwalteten Fonds fließen, der am Kapitalmarkt anlegt, ähnlich dem schwedischen AP7-Fonds.

Was kommt am Ende heraus? Laut Berechnungen der Kommission könnte ein Durchschnittsverdiener nach 20 Jahren rund 150 Euro monatlich zusätzlich erreichen, nach 45 Jahren sogar über 770 Euro. Für Berufseinsteiger ist das ein spürbarer Baustein. Für viele ab 50 ist die Zeit bis zur Rente dafür schlicht zu kurz, und genau deswegen braucht es den Übergangsfaktor.


So greift das Paket ineinander

Wenn man es auf den Punkt bringt, ist es so: Empfehlung 14 bremst das Umlagesystem, Empfehlung 28 baut Kapital auf und Empfehlung 15 fängt die Jahrgänge ab, die dazwischenliegen.

Ohne Empfehlung 15 würden viele Rentenzugänge ab 2032 in einer schlechten Zwischenphase landen: weniger Dynamik durch den Nachhaltigkeitsfaktor, aber noch kaum Kapitalrente. Ohne Empfehlung 28 würde die Übergangsregel langfristig sehr teuer. Und ohne Empfehlung 14 würden die Kosten im Umlagesystem weiter steigen. Deshalb sieht die Kommission diese drei Punkte als Gesamtpaket.


Was heißt das für Sie persönlich?

Wenn Sie heute zwischen 50 und 63 sind, gehen Sie voraussichtlich zwischen 2032 und 2045 in Rente, also in der Phase, in der der Übergangsfaktor greifen soll. Ihr Rentenniveau beim Eintritt soll abgesichert sein. In den Folgejahren wird die Entwicklung aber stärker von Demografie und Formelmechanik abhängen als bisher.

Wenn Sie heute Mitte 40 sind betrifft Sie das neue System voll. Der Nachhaltigkeitsfaktor dämpft die jährlichen Anpassungen. Gleichzeitig haben Sie noch genug Zeit, um über die Kapitalrente einen spürbaren Zusatzbaustein aufzubauen, sofern das System ab 2028 wie geplant startet.

Für jüngere Jahrgänge ist die Kapitalrente der größere Hebel. Mit 30 oder 40 Jahren Ansparzeit kann daraus eine spürbare Zusatzrente werden. Das macht die gesetzliche Rente insgesamt robuster gegenüber demografischen Schwankungen.

Dennoch wird sie in keinem Fall allein ausreichend für den Ruhestand sein. Wer die Funktionsweise der Rentenversicherung kennt, kann seine persönliche Vorsorge besser darauf abstimmen und sollte lieber heute als morgen damit beginnen. 


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