Altersvorsorgedepot

Ralph Audörsch • 27. März 2026

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Neue private Altersvorsorge beschlossen

Was Sie jetzt wissen und tun sollten

Die Bundesregierung hat die steuerlich geförderte private Altersvorsorge reformiert – die Riester-Rente wird 2027 abgelöst und durch ein neues Altersvorsorgedepot mit geänderter Förderung ersetzt.

Was wurde am 27. März beschlossen?

Der Bundestag hat am 27. März 2026 das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen, das die staatlich geförderte private Altersvorsorge auf neue Füße stellt. Herzstück ist das Altersvorsorgedepot, in dem Sie mit Fonds und ETF fürs Alter sparen können – mit mehr Aktienanteil als bei bisherigen Riester-Verträgen. Für sicherheitsorientierte Sparer bleiben auch Garantieprodukte mit 80 oder 100 Prozent Kapitalgarantie möglich.


Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Kern der Reform ist die Öffnung der Förderung für ein Altersvorsorgedepot ohne Beitragsgarantie, das stärker auf Rendite ausgerichtet ist. Zugelassen sind nur bestimmte, in einer Positivliste definierte Anlagen wie breit gestreute Fonds und ETF, um Spekulation zu begrenzen und Verbraucherschutz zu sichern. Daneben wird es weiterhin geförderte Garantieprodukte geben, bei denen Sie zwischen 80 und 100 Prozent Kapitalgarantie bei Auszahlung wählen können.

Die Zulagenförderung wird umgestellt: Künftig erhalten Sie 50 Cent Zuschuss vom Staat für jeden eingezahlten Euro bis 360 Euro im Jahr, darüber hinaus 25 Cent für Einzahlungen bis 1.800 Euro jährlich. Das heißt: Wer 360 Euro im Jahr spart, bekommt 180 Euro Zuschuss; bei 1.800 Euro jährlicher Einzahlung sind maximal 540 Euro Förderung pro Jahr möglich.

Neu ist außerdem, dass künftig auch Selbstständige in den Kreis der Förderberechtigten einbezogen werden sollen. Das geht bisher nur, wenn diese über den Ehepartner förderberechtigt sind. Um die Produkte kostengünstig zu halten, wird ein Kostendeckel für das Standarddepot eingeführt: Die Effektivkosten dürfen maximal 1,0 Prozent pro Jahr betragen. Zusätzlich zu privaten Anbietern ist ein staatlich organisiertes Standarddepot eines öffentlichen Trägers vorgesehen, das als einfache, günstige „Voreinstellung“ für alle Zulageberechtigten dient.



Alt gegen Neu – was ändert sich konkret?

Welche Förderung ist besser?

Diese Fragen lässt sich nur im Einzelfall beantworten, denn das Einkommen, der monatliche Beitrag und die familiäre Situationen sind Variablen, die jedes Ergebnis deutlich beeinflussen. Tendenziell fahren insbesondere die mit Riester besser, die weniger verdienen (z.B. in Teilzeitarbeit) und Kinder haben. Sie können mit geringerem finanziellen Einsatz die volle Förderung erhalten. So ist es möglich, schon ab 60 Euro Eigenbeitrag im Jahr die volle Kinderzulage von 300 Euro zu erhalten. Beim neuen Depot wird die volle Zulage - ebenfalls 300 Euro pro Kind - bei einem Eigenbeitrag von mindestens 300 Euro gewährt.


Zeitplan bis zum Inkrafttreten

Nach dem Bundestagsbeschluss muss der Bundesrat der Reform noch zustimmen, was als wahrscheinlich gilt, da die großen Linien zwischen den Regierungsparteien abgestimmt sind. Das neue System soll zum 1. Januar 2027 starten, damit Anbieter, Behörden und Zulagenstelle genug Zeit haben, IT-Systeme, Produktpaletten und Abläufe umzustellen.


Was bedeutet das für Ihre bestehenden Riester-Verträge?

Wenn Sie bereits einen Riester-Vertrag haben, gilt: Ein vorschneller Ausstieg ist nicht sinnvoll, weil dann bereits erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen. Die Reform sieht keinen Zwang zur Kündigung oder Umstellung von Bestandsverträgen vor – diese laufen weiter und werden wie bisher gefördert. Ob ein späterer Wechsel in ein Altersvorsorgedepot möglich oder sinnvoll sein wird, hängt von den konkreten Übergangsregeln ab.

Haben Sie eine hohe Förderquote (z. B. durch Kinderzulagen) oder nur noch begrenzte Restlaufzeit, ist das Festhalten am bestehenden Vertrag voraussichtlich die bessere Option.


Wie eine gute Beratung jetzt aussieht

Eine fundierte Beratung zur Altersvorsorge wird durch die Reform noch wichtiger, weil sich Produktlandschaft und Förderlogik verändern. Statt einzelne Verträge isoliert zu betrachten, sollte Ihre Vorsorgestrategie immer alle drei Säulen – gesetzliche, betriebliche und private Vorsorge – gemeinsam in den Blick nehmen. Gerade im Rahmen einer generationenübergreifenden Planung lassen sich neue Möglichkeiten wie flexibles Sparen ohne staatliche Vorgaben mit Altersvorsorgedepot, Kinderdepots, Frühstart-Rente und Hinterbliebenenabsicherung sinnvoll verzahnen.

Als Versicherungsmakler und Generationenberater unterstütze ich Sie gerne dabei, Ihre bestehende Vorsorge zu analysieren und eine passende Strategie für den Übergang ins neue System zu entwickeln – ohne Druck, aber mit einem klaren Plan, wie Sie die neuen Fördermöglichkeiten ab 2027 optimal nutzen und bereits 2026 konkrete Schritte unternehmen. 


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