Alle in die Rentenversicherung

183:909549992 • 25. Juli 2026

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Warum zahlen nicht alle in ein gemeinsames Grundsystem für die Rente ein?

Genau diese Frage steht hinter Empfehlung 21 der Alterssicherungskommission. Diese schlägt vor, neben abhängig Beschäftigten auch Selbständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einzubeziehen.


Das deutsche System trennt die Alterssicherung historisch nach Berufsgruppen. Viele Beschäftigte zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Beamte bekommen Versorgung. Bestimmte freie Berufe sichern sich über Versorgungswerke ab. Dazu kommen private Vorsorge und betriebliche Altersversorgung.


Empfehlung 21 beschreibt ein Leitbild: ein Pflichtsystem, das alle Erwerbstätigen umfasst. Die Kommission benennt damit ein Zielbild, nicht automatisch eine Reform, die man schnell durchs Parlament bringt. Genau daran scheiden sich schon die Geister. Die einen sehen Orientierung. Die anderen vermissen den Weg dorthin.


Ein Kernpunkt sind Selbständige, besonders Solo-Selbständige mit schwankenden Einnahmen. Einige sorgen konsequent vor, andere schieben es zu lange. Wenn niemand Sie zwingt, fällt Vorsorge im Alltag oft hinten runter. Ein Pflichtsystem würde das zumindest als Grundschutz auffangen.

Dazu kommt: Lebensläufe wechseln heute schneller. Viele gehen von Anstellung in Teilzeit, dann in Selbständigkeit, später wieder zurück. Wenn das System am Berufsstatus hängt, wechseln auch Zuständigkeiten, Regeln und Ansprüche. Ein einheitlicher Rahmen würde Übergänge glätten.


Ein Argument für diese Idee lautet: Ein System wirkt gerechter, wenn möglichst viele nach ähnlichen Regeln einzahlen. Daraus entsteht die Hoffnung, dass die gesetzliche Rente insgesamt wieder mehr Rückhalt bekommt.

Und ja: Mehr Einzahler verbreitern die Beitragsbasis. Das klingt nach Stabilität, ist aber kein Automatismus. Wer einzahlt, baut auch Ansprüche auf. Übergangszeiten können sogar erst einmal Geld kosten, weil alte und neue Strukturen parallel laufen.

Am härtesten wird bei Beamten diskutiert. Es geht nicht nur um Geschmack, sondern um Recht. Das Alimentationsprinzip und die eigenständige Beamtenversorgung setzen Grenzen. Viele Stellungnahmen aus dem Beamtenbereich sagen deshalb: Eine Einbeziehung wird schnell konfliktträchtig.

Selbst wenn man neue Beamte künftig anders einordnet, löst das die Übergangsfrage nicht. Bestandsbeamte haben Ansprüche, und die laufen jahrzehntelang weiter. In dieser Zeit müssten Staat und Kassen parallel finanzieren.


Bei Selbständigen liegt der Streit weniger am „Ob“ als am „Wie“. Pflichtbeiträge müssen zu unregelmäßigen Einnahmen passen. Wenn Beiträge streng am Gewinn hängen, braucht es eine zeitnahe Bemessung, die in der Praxis funktioniert. Wenn es Mindestbeiträge gibt, kann das in schwachen Monaten Liquidität ziehen. Ein Modell wird nur tragen, wenn es hier flexibel bleibt, zum Beispiel über Anpassungen an schwankende Einnahmen und klare Regeln für Gründer.


Ein weiterer Block sind die Versorgungswerke. Für viele freie Berufe sind sie das gewohnte System. Kritiker warnen vor Eingriffen in gewachsene Strukturen und vor Rechtsunsicherheit. Befürworter halten dagegen: Gerade die Vielzahl von Sonderwegen lässt sich politisch immer schwerer erklären.


Und dann bleibt die grundlegende Kritik: Empfehlung 21 nennt das Ziel, lässt aber zentrale Detailfragen offen. Sie sagt nicht, ob die Pflicht sofort für alle gilt oder nur für neue Jahrgänge. Sie sagt nicht, wie man bestehende Anwartschaften sauber überführt. Sie sagt nicht, wie man Beiträge bei Selbständigen pragmatisch ermittelt. Das sind elementare Fragen. Ohne Antworten bleibt die Empfehlung eine grobe Vision ohne reale Umsetzungschancen.


Die momentane Situation wird wohl für lange Zeit die einzige Basis bleiben, auf der alle ihre Altersvorsorge planen müssen.

Für Selbständige gilt: Ein fester Betrag muss direkt nach Geldeingang in die Vorsorge gehen und in der Angebotskalkulation muss das auch enthalten sein.

Wer zwischen Anstellung, Selbständigkeit und vielleicht Versorgungswerken wechselt, muss regelmäßig die Anwartschaften prüfen. Das spart später Diskussionen, wenn irgendwo Zeiten fehlen oder falsch zugeordnet wurden und man hält das Ziel im Blick.


Empfehlung 21 bringt also eine klare Idee: ein Pflichtsystem, das alle Erwerbstätigen umfasst. Das wirkt fair, wird aber rechtlich und organisatorisch schwierig. Gerade wegen solcher Vorschläge wird Kanzler Merz mit seiner Ankündigung, die 33 Empfehlungen „vollständig und zügig“ umzusetzen und dabei kein Rosinenpicken zuzulassen, an der politischen und administrativen Realität scheitern.


Foto: KI generiert mit Gemini


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