Altersvorsorgedepot-2027
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Altersvorsorgedepot 2027
Was der Riester-Nachfolger anders macht
Ab 2027 können keine neuen Riester-Renten mehr abgeschlossen werden. Nachfolger ist das Altersvorsorgedepot. Wer einen Riester-Vertrag besitzt, muss sich der neuen Förderung aber nicht anschließen, sondern kann bei der Riester-Förderung bleiben. Das ist bei einigen meiner Kunden besser. Zum Beispiel bei Teilzeitbeschäftigten mit Kindern. Sie können weiter mit geringen Beiträgen eine sehr hohe Förderung bekommen. In anderen Konstellationen kann der Wechsel sinnvoll sein. Wer sich entscheidet zu wechseln, muss aktiv werden. Eine automatische Umstellung ist nicht vorgesehen.
Abwarten statt vorschnell handeln
Für die Zertifizierung der neuen Altersvorsorgeverträge ist die Zertifizierungsstelle beim Bundeszentralamt für Steuern verantwortlich. Die Zertifizierung der Anbieter läuft seit kurzer Zeit, weshalb viele Banken und Versicherer noch keine endgültigen Konditionen nennen. Solange die endgültigen Bedingungen fehlen, würde ich noch keinen Vertrag abschließen. Erst in einigen Wochen wird sich sinnvoll vergleichen lassen, was angeboten wird.
Neben privaten Anbietern wie Banken, Fondsgesellschaften und Versicherungen soll es künftig auch ein staatlich organisiertes Standarddepot geben. Die dafür notwendige Verordnung liegt jedoch noch nicht vor, sodass zum jetzigen Zeitpunkt offen ist, welche staatliche Stelle dieses öffentliche Angebot konkret betreiben wird. Nach aktuellem Stand dürfte das staatliche Standarddepot zum Start im Januar 2027 noch nicht verfügbar sein.
Altersvorsorge- und Standarddepot
Die Reform sieht im Kern zwei Produktvarianten vor, die beide staatlich gefördert werden:
Altersvorsorgedepot
Das Altersvorsorgedepot richtet sich an alle, die aktiv am Kapitalmarkt investieren möchten. Es verzichtet auf eine Beitragsgarantie, um höhere Renditechancen zu ermöglichen – Sie können hier in ETFs, Fonds und Aktien anlegen, wobei eine gesetzlich festgelegte Positivliste bestimmt, welche Anlageformen zulässig sind. Wer lieber auf Sicherheit setzt, kann stattdessen ein Garantieprodukt wählen, bei dem zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens 80 Prozent oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. Diese Form wird vermutlich eher ein Angebot von Versicherungen als von Brokern werden.
Standarddepot
Das Standarddepot ist die einfache Variante für alle, die sich nicht selbst mit der Geldanlage beschäftigen möchten. Es besteht aus nur zwei vom Anbieter vorab festgelegten Fonds – einem eher vorsichtigen und einem chancenorientierten – und wird mit steigendem Alter automatisch stärker in den risikoärmeren Fonds umgeschichtet. Für dieses Produkt gilt ein gesetzlicher Kostendeckel: Die Effektivkosten dürfen 1,0 Prozent pro Jahr nicht überschreiten.
Das Standarddepot muss von jedem zertifizierten Anbieter angeboten werden, auch wenn er zusätzlich ein Altersvorsorgedepot mit erweiterter Auswahl anbietet. Hierfür gibt es dann keinen Kostendeckel. Entscheidend sind dort die laufenden Kosten. Beim Standarddepot sind sie begrenzt, bei frei wählbaren Depotvarianten müssen Anleger selbst genau hinsehen.
Die staatliche Förderung im Detail
Die Förderung richtet sich künftig direkt nach der Höhe der eigenen Einzahlungen. Das ist leichter als beim Riester-System, bei dem immer auch das Vorjahreseinkommen zu berücksichtigen ist.
Für die neue Förderung gilt:
- Für die ersten 360 Euro des jährlichen Eigenbeitrags gibt der Staat 50 Cent pro Euro. Das sind bis zu 180 Euro.
- Für weitere Einzahlungen bis 1.800 Euro kommen 25 Cent pro Euro dazu, also nochmals bis zu 360 Euro Förderung.
- Insgesamt sind so bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr möglich.
Für Familien gibt es zusätzlich die Kinderzulage: Pro Kind, für das es einen Kindergeldanspruch gibt, werden bis zu 300 Euro jährlich Förderung gezahlt. Voraussetzung: Es werden selbst auch mindestens 300 Euro eingezahlt.
Ein Beispiel:
Eine Familie mit zwei Kindern möchte die maximale Förderung erhalten: Vater zahlt 1800 Euro im Jahr und bekommt 540 Euro Grundzulage. Mutter zahlt 1800 Euro im Jahr und bekommt 540 Euro Grundzulage plus 600 Euro Kinderzulage. Insgesamt wird werden also 3600 Euro eingezahlt für 1680 Euro Förderung.
Ist einer der beiden Erwachsenen nicht erwerbstätig und nicht in der Kindererziehungszeit, ändert das die Rechnung. Siehe unten die Erläuterung zur mittelbaren Förderung. Der nicht erwerbstätige Partner zahlt mindestens 120 Euro im Jahr und bekommt dafür bis 175 Euro Grundzulage. Die Kinderzulage erhält der erwerbstätige Ehepartner. Der Eigenbeitrag ist dann 1.920 Euro, die Förderung 1315 Euro. Die Förderquote steigt somit von über 40% auf knapp 70%.
Wenn man die Förderquote maximieren möchte, würde der Eigenbeitrag des erwerbstätigen Partner auf jährlich 300 Euro festgelegt, um die Kinderzulage voll zu erhalten und 50 Cent pro Euro Grundzulage.
Der Eigenbeitrag der Familie wäre somit 420 Euro. Die Förderung summiert sich auf 925 Euro. 150 Euro Grundzulage für den Erwerbstätigen, 175 Euro für den Partner, 600 Euro für die Kinder. Die Förderquote steigt so auf 220%!
Liegt der Schwerpunkt nicht auf der Quote, sondern maximale Ausnutzung, kann jährlich bis zu 6.840 Euro in das Altersvorsorgedepot eingezahlt werden. Gefördert wird davon aber maximal der Eigenbeitrag von 1.800 Euro. Beiträge, die darüber liegen, erhöhen die Zulage nicht, tragen aber ebenfalls zum steuerbegünstigten Vermögensaufbau bei, da die Kapitalerträge in der Ansparphase nicht besteuert werden. Zu beachten ist aber, dass dieses Kapital dann auch wirklich erst im Alter genutzt werden kann. Siehe den Punkt "Auszahlung" weiter unten.
"Unmittelbar" und "mittelbar" bleibt
Schon bei Riester kennen wir "mittelbar Förderberechtigte". Dies gibt es auch bei der neuen Förderung.
Unmittelbar förderfähig
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis, inklusive Minijobber, die sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen haben.
- Pflegende Angehörige, die eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig mindestens zehn Stunden wöchentlich betreuen
- Mütter oder Väter während der dreijährigen Kindererziehungszeit
- Bezieher von Arbeitslosen-, Kranken-, Verletzten- oder Übergangsgeld (sofern zuletzt versicherungspflichtig)
- Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
- pflichtversicherte Künstler und Publizisten
- Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung
- Beamte, Richter und Berufssoldaten
- Selbständige: Gewerbetreibende nach § 15 EStG sowie Freiberufler nach § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 EStG, die eine Steuererklärung abgegeben haben
- Pflichtmitglieder in berufsständischen Versorgungseinrichtungen
Mittelbar förderfähig
Ehepartner, die nicht zu keiner der oben genannten Gruppe gehören, also zum Beispiel "Hausfrauen/Hausmänner".
Nicht förderfähig
- freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung ohne weitere Anspruchsgrundlage
- von der Rentenversicherungspflicht befreite Minijobber
- Bezieher einer Vollrente wegen Alters
Bonus für Berufsstarter
Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, bekommt einmalig zusätzlich 200 Euro Berufseinsteigerbonus.
Keine automatische Dynamisierung vorgesehen
Arbeitgeberverbände wie BDA und BVMW sowie Mittelstands- und Start-up-Verbände haben in der Anhörung zum Gesetzentwurf eine automatische Dynamisierung der Förderhöchstbeträge entsprechend der Lohn- und Preisentwicklung gefordert. Diese Forderung wurde jedoch nicht in das verkündete Gesetz übernommen. Die Fördergrenzen bleiben feste Eurobeträge, vergleichbar mit der ursprünglichen Riester-Förderung, die über Jahrzehnte ebenfalls nominal unverändert bei 175 Euro Grundzulage und 300 Euro Kinderzulage blieb.
Die Frühstart-Rente für Kinder
Parallel bereitet die Bundesregierung die sogenannte Frühstart-Rente vor. Kinder sollen vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro in ein eigenes Vorsorgedepot erhalten, dass später automatisch in ein eigenes Altersvorsorgedepot mündet. Einzelheiten im Artikel: Frühstart-Rente
Auszahlungen im Rentenalter
Zu Beginn der Auszahlungsphase – frühestens mit Vollendung des 65., spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres – hat man die Wahl zwischen zwei Modellen: einer lebenslangen Leibrente mit festen monatlichen Zahlungen oder einem befristeten Auszahlungsplan, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr laufen muss. Zusätzlich kann zu Beginn der Auszahlung einmalig bis zu 30 Prozent beantragt werden. Nicht verbrauchtes Kapital aus einem Auszahlungsplan bleibt vererbbar. Wird eine lebenslange Leibrente gewählt, enden die Zahlungen mit dem Tod, sofern keine Rentengarantiezeit vereinbart wurde. Daher sollte bei der Vertragsgestaltung hierauf geachtet werden.
Überblick verschaffen
Auch wenn der Start erst zum 1. Januar 2027 erfolgt, lohnt es sich, sich schon jetzt einen Überblick zu verschaffen:
- Bestehenden Riester-Vertrag prüfen lassen. Ein Wechsel ist freiwillig möglich, aber nicht immer sinnvoll – das hängt von Vertragslaufzeit, bereits erreichten Garantien und persönlicher Lebenssituation ab.
- Fördersätze für Ihre Familie durchrechnen. Gerade mit Kindern oder als Berufseinsteiger können sich die neuen Zulagen deutlich lohnen.
- Risikoprofil klären. Eher chancenorientiert oder mit Garantie?
- Nicht überstürzt handeln. Da die Zertifizierung der Anbieter noch läuft, gibt es erst sehr wenige endgültige Produktkonditionen. Vergleichen lohnt sich erst, wenn mehr konkrete Angebote vorliegen.
Gute Gelegenheit für einen Vorsorge-Check
Vor einer Entscheidung sollten vor allem drei Fragen geklärt werden: Welche Ansprüche bestehen bereits? Wie viel Schwankung ist tragbar? Und welche Förderung ist in der eigenen Familiensituation realistisch? Wer sich informiert, kann die neuen Fördermöglichkeiten optimal nutzen.
Da die Details bei Anbieterwahl, Risikoprofil und der Übertragung bestehender Verträge sehr individuell sind, lohnt sich ein persönliches Gespräch, zu dem ich Sie gerne einlade.
Nehmen Sie hierfür Kontakt mit mir auf.










