Betriebsrente: Alle wichtigen Neuerungen im Überblick

Ralph Audörsch • 10. Oktober 2025

Was das neue Gesetz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bringt

Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz hat die Bundesregierung einen weiteren Schritt zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) beschlossen. Ziel ist es, die Reichweite der bAV zu erhöhen, die Bürokratie abzubauen und besonders kleinere Unternehmen sowie Beschäftigte mit niedrigen Einkommen besser einzubinden.


Warum die Reform jetzt wichtig ist

Nur etwa die Hälfte aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten verfügt über eine Betriebsrente, daher will die Bundesregierung die bAV als zweite Säule neben der gesetzlichen Rente stärken. Vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Geringverdienern ist die bAV bisher kaum verbreitet.

Genau hier setzt das neue Gesetz an: Hürden abbauen, Anreize schaffen und Flexibilität erhöhen.


Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

1. Öffnung des Sozialpartnermodells

Das seit 2018 bestehende Sozialpartnermodell mit einer reinen Beitragszusage wird auch für Unternehmen geöffnet, die nicht tarifgebunden sind. Arbeitgeber profitieren von geringeren Haftungsrisiken, weil es keine Garantie für Leistungen gibt, wenn der Arbeitnehmer in Rente geht. Das macht eine verlässliche Rentenversicherung im Rahmen der Betriebsrente umso wichtiger.


2. Mehr Flexibilität beim Jobwechsel

Zukünftig können Anwartschaften einfacher übertragen oder in der Versorgungseinrichtung gelassen werden. Damit bleibt die Vorsorge auch bei häufigen Jobwechseln besser planbar.


3. Höhere Renditechancen

Pensionskassen und andere Versorgungsträger bekommen mehr Spielraum für renditeorientierte Anlagen, natürlich innerhalb eines Aufsichtsrahmens. Ziel ist, auch in Niedrigzins- und Kapitalmarktphasen höhere Betriebsrenten zu ermöglichen.


4. Stärkere Förderung für Geringverdiener (z.B. bei Teilzeitkräften)

  • Förderbetrag für Arbeitgeber steigt von 288 € auf 360 € pro Jahr.
  • Förderfähige Beiträge erhöhen sich auf 1.200 € jährlich.
  • Die Einkommensgrenze wird dynamisiert. 2025 liegt sie bei 2.718 € brutto monatlich. Sie wird jährlich steigen entsprechend der Beitragsbemessungsgrenze.

Das heißt: Arbeitgeber können besonders für Beschäftigte mit einem Lohn unter 2.718 Euro eine Betriebsrente sehr attraktiv gestalten. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer bis 100 Euro monatlich als Arbeitgeberleistung in die Betriebsrente einzalten. 30 Euro kann er dann sofort über die abzuführende Lohnsteuer verrechnen. Die Förderung erfolgt also unmittelbar und ohne Formalitäten.

Wichtig ist, dass diese nicht mit marktüblichen Provisionen vermittelt wird. Es dürfen nur "ungezillmerte" Rentenversicherungen genutzt werden. Das hält manchen Finanzvertrieb davon ab, diese Form der Betriebsrente nach §100 EStG vorzustellen! Siehe hierzu auch den Artikel Betriebsrentenbooster 100. In diesem Beitrag werden noch die vorigen geringeren Förderbeträge erwähnt. Selbstverständlich bieten wir auch diese Form der Betriebsrente an!


5. Digitalisierung und Entbürokratisierung

Digitale Prozesse sollen die Verwaltung vereinfachen und Kosten senken. Das kommt besonders kleinen und mittleren Unternehmen mit begrenzten Ressourcen zugute.


Was das für Arbeitnehmer bedeutet

  • Leichterer Zugang: Auch Unternehmen ohne Tarifbindung können künftig attraktive bAV-Modelle anbieten.
  • Mehr Planbarkeit: Bessere Portabilität (Mitnahme von Ansprüchen) führt zu weniger Problemen bei Jobwechseln.
  • Potenzial für höhere Leistungen: Chancen auf bessere Renditen, wenn keine Garantie gewünscht wird.
  • Zusätzliche für Geringverdiener: Arbeitgeber können mehr Beiträge leisten, die direkt gefördert werden.


Daraus ergeben sich folgende Tipps für Arbeitnehmer:

  • Nach arbeitgeberfinanzierten Lösungen fragen und Zuschüsse prüfen.
  • Eigene Entgeltumwandlung steuer- und abgabenfrei optimieren.
  • Bei Jobwechsel rechtzeitig klären, wie Anwartschaften übertragen oder erhalten werden können.


Was das für Arbeitgeber bedeutet

  • Attraktivere Förderung: Bis zu 30 % Erstattung des Arbeitgeberbeitrages bei geringen Löhnen senken die Kosten.
  • Reduzierte Haftung: Im Sozialpartnermodell gilt „Pay and Forget“ -> Planungssicherheit.
  • Wettbewerbsvorteil im Recruiting: Ein modernes bAV-Angebot fördert die Mitarbeiterbindung.


Daraus ergeben sich folgende Tipps für Arbeitgeber:

  • Förderfähigkeit prüfen: Mitarbeiter unterhalb der Einkommensgrenze identifizieren.
  • Durchführungsweg wählen: Für KMU bietet die Direktversicherung oft den besten Mix aus Einfachheit und Nutzen.


Die Reform als Chance für Unternehmen und Beschäftigte

Das neue Gesetz bringt einen leichteren Zugang, höhere Förderungen und mehr Flexibilität. Arbeitnehmer profitieren von besseren Einstiegsmöglichkeiten und langfristig spürbareren Zusatzrenten. Arbeitgeber profitieren von finanzieller Entlastung, sinkenden Haftungsrisiken und Vorteilen im Wettbewerb um Fachkräfte.


Wer die Neuerungen frühzeitig aufgreift, kann gleich nach Inkrafttreten des Gesetzes von den verbesserten Rahmenbedingungen profitieren. Nehmen Sie aber nicht blind Angebote von Finanzvertrieben an. Achten Sie auf Vertragskosten, zugesagte Rentenhöhen und Flexibilität der angebotenen Verträge.Oder lassen Sie uns die Betriebsrente für Sie einrichten. Wir machen das transparent, einfach und kostengünstig.


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