Bestattungsformen

Ralph Audörsch • 22. August 2026

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Sarg, Urne, Fluss oder Diamant?

Warum die Bestattungsform heute Familiensache ist

Früher war die Frage einfach: Sarg oder Urne. Heute gibt es eine neue Bandbreite. Von der Erdbestattung über die Baumbestattung im Friedwald bis zur Flussbestattung, seit Kurzem in Rheinland-Pfalz erlaubt. Familien haben so Freiheit, aber auch Klärungsbedarf. In der Generationenberatung erlebe ich, wie unsicher Familien bei dieser Frage sind und wie ein Konflikt durch eine klare, schriftliche Regelung vermieden wird. Es ist so einfach: Mit einer Bestattungsverfügung kann jeder sicherstellen, dass der letzte Wille auch für die Bestattung gilt.


Der große Wandel: vom Sarg zur Urne

In den 1960er-Jahren wurden die meisten Verstorbenen noch im Sarg beigesetzt. Heute ist es umgekehrt: Rund 80 Prozent aller Bestattungen sind Feuerbestattungen. Bestattungskultur war nie starr. Von frühen Erdbestattungen in Leinentüchern über kirchliche Kremationsverbote bis zu deren Aufhebung durch den Vatikan 1963. Auch ganz aktuell gibt es einen Umbruch hin zu mehr Selbstbestimmung für die letzte Ruhestätte.


Welche Bestattungsformen gibt es?

Erdbestattung: traditionell im Sarg im Erdgrab.

Feuerbestattung: Häufigste Wahl. Einäscherung, Urnenbeisetzung auf dem Friedhof oder im Kolumbarium.

Pilzbestattung: Natürliche Erd- oder Feuerbestattung, Körper oder Urne werden durch Pilze zersetzt.

Seebestattung: Urne in Nord- oder Ostsee.

Baumbestattung: Urne im Wurzelbereich eines Baumes, ohne Grabstein und Grabpflege.

Anonyme Bestattung: günstigste Variante ohne persönliche Kennzeichnung.

Reerdigung: Der Körper wird in einem "Kokon" in 40 Tagen zu Humus. 2026 nur in Schleswig-Holstein möglich.

Diamantbestattung: Aus einem Teil der Asche wird ein Erinnerungsdiamant gepresst.

Weltraumbestattung: Kleinstmenge Asche kommt per Rakete ins All. Position ist über App verfolgbar.

Körperspende: Für Wissenschaft & Lehre. Alle Kosten übernimmt das Institut. Anmeldung ist zu Lebzeiten nötig.


Rheinland-Pfalz macht es vor

Seit Ende September 2025 gilt in Rheinland-Pfalz das modernste Bestattungsgesetz Deutschlands. Die Asche darf nun in Rhein, Mosel, Lahn und Saar beigesetzt werden, Angehörige dürfen die Urne mit nach Hause nehmen, und ein Teil der Asche darf für Erinnerungsstücke wie Schmuck oder einen Diamanten entnommen werden. Doch der benachbarte Badener oder Hesse kann diese Formen nicht auch nutzen: Sie sind nur möglich, wenn die verstorbene Person ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz hatte und sie zu Lebzeiten schriftlich in einer Bestattungsverfügung festgelegt hat. Andere Bundesländer beobachten die Entwicklung noch.


Die Bestattungsverfügung: Ihr Wille zählt

Bei meiner Generationenberatung ist die Bestattungsverfügung eines der unterschätzten Vorsorgedokumente. Anders als Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht, die zu Lebzeiten gelten, regelt sie ausschließlich, was nach dem Tod geschehen soll. Rechtlich stützt sie sich auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Artikel 2 des Grundgesetzes, das postmortale Selbstbestimmungsrecht. Sie ist für die Totenfürsorgeberechtigten, meist die nächsten Angehörigen, grundsätzlich bindend, sofern die Wünsche rechtlich zulässig und finanziell gedeckt sind.


Das sollte in einer Bestattungsverfügung stehen:

  • Persönliche Angaben, Ort/Datum, eigenhändige Unterschrift
  • Gewünschte Bestattungsart (auch neue Formen wie Flussbestattung)
  • Ort der Beisetzung und Art der Grabstätte
  • Wünsche zur Trauerfeier: religiös/weltlich, Musik, Redner, Gäste
  • Eine benannte Vertrauensperson für die Umsetzung
  • Hinweise zur Finanzierung (Sterbegeldversicherung, Treuhandkonto)

Sie unterliegt keiner besonderen Formvorschrift, muss aber schriftlich und eigenhändig unterschrieben sein. Eine notarielle Beurkundung ist nicht vorgeschrieben, erhöht aber die Beweiskraft. Als Alternative zur notariellen Beurkundung kann der Hausarzt die Geschäftsfähigkeit bestätigen oder zwei Zeugen die Unterschrift unter die Verfügung setzen. Aber auch das ist nicht zwingend, sondern hilfreich, wenn man befürchtet, dass die Verfügung von der Vertrauensperson sonst nicht ohne Widerstand umgesetzt werden könnte.


Unabhängig von Urkunde oder einem Platt Papier: Eine Verfügung, die nicht gefunden wird, ist wirkungslos. Sie gehört in den Notfallordner, der in keiner Familie fehlen darf. Wie auch die Patientenverfügung sollte sie alle drei Jahre überprüft und mit Unterschrift bestätigt werden.

Übersteigen die Kosten der Wünsche in der Verfügung das Erbe, sind Angehörige nicht an die Verfügung gebunden. Die Finanzierung muss geregelt sein.


Warum das für Familien so wichtig ist

Eine Bestattung kostet je nach Form und Ausgestaltung meist zwischen 7.000 bis 13.000 Euro. Die Liquidität hierfür muss schon wenige Wochen nach dem Tod zur Verfügung stehen, um alle Rechnungen bezahlen zu können. Welches Geld dafür genommen werden kann, sollte klar sein. Neben den finanziellen Fragen:  Ohne klare Regelung, wie die Bestattung ablaufen soll, entstehen Konflikte zwischen Geschwistern oder Generationen: kirchlich oder weltlich, Familiengrab oder Friedwald? Eine schriftliche Bestattungsverfügung – kombiniert mit einer Sterbegeldversicherung oder einem Treuhandkonto – nimmt den Angehörigen diese doppelte Last: emotionale Unsicherheit und finanzielle Belastung. Bei meiner Generationenberatung unterstütze ich dabei: die eigene Vorsorge regeln und die nächste Generation aktiv entlasten.


Jetzt handeln, später entlasten

Die Bestattungskultur verändert sich schnell – Reerdigung und Flussbestattung zeigen, dass Selbstbestimmung auch am Lebensende möglich ist. Ohne schriftliche Bestattungsverfügung bleiben Ihre Wünsche unverbindlich und Ihre Familie muss unter Zeitdruck entscheiden. Sprechen Sie daher offen mit Ihrer Familie, halten Sie Ihre Wünsche schriftlich fest und ergänzen Sie diese durch eine Sterbegeldversicherung. Einige Versicherungstarife bieten nicht nur eine schnelle Geldleistung an eine gezielte Person oder ein Institut. Und das übrigens steuerfrei und außerhalb des Erbes. Wenn gewünscht, übernimmt der Versicherer auch Teile oder die komplette Organisation der Bestattung.


Die Bestattung selbst zu Lebzeiten zu regeln, ist kein trauriges Thema, sondern ein Liebesdienst an die eigene Familie.

Gerne unterstütze ich Sie und Ihre Familie dabei, die passende Bestattungsverfügung sicher zu formulieren. Vereinbaren Sie einfach einen persönlichen Beratungstermin. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass im entscheidenden Moment alles geregelt ist.


Weil Sie bis hierher gelesen haben...

Danke für ihr Interesse. Schreiben SIe mir über das Kontaktformular oder senden Sie mir eine E-Mail, wenn Sie eine Vorlage für eine Bestattungsverfügung zugeschickt haben möchten. Es entstehen Ihnen hierfür keine Kosten.


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